Stimmvolk kann Auslagerungen am Unispital künftig verhindern
Das Zürcher Stimmvolk kann bei Auslagerungen am Universitätsspital USZ künftig mitreden.

Der Kantonsrat hat mehrere Änderungen des Unispital-Gesetzes am Montag, 3. April 2023, in zweiter Lesung gutgeheissen.
Die FDP verlangte vergeblich die Rückweisung des Gesetzes.
Die FDP wollte mit dem Rückweisungsantrag vor allem verhindern, dass Auslagerungen einzelner Spitalabteilungen dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Zumindest dann, wenn deren Umfang mehr als vier Millionen Franken beträgt.
Mehr unternehmerischer Spielraum wird gebraucht
Das USZ brauche mehr unternehmerischen Spielraum, begründete die FDP den Rückweisungsantrag.
Sonst werde daraus ein «Bezirksspital Fluntern», sagte FDP-Kantonsrätin Bettina Balmer.
Auch GLP, EVP und Mitte waren für die Rückweisung des Universitätsspital-Gesetzes und für Überarbeitung einzelner Passagen.
105 Ja- zu 65 Nein-Stimmen
Gegen die unübliche Allianz aus SVP, Grünen und SP hatten sie jedoch keine Chance. Sie bildeten eine Mehrheit, die den Rückweisungsantrag mit 105 Ja zu 67 Nein ablehnte.
Das ganze Gesetz wurde schliesslich bei der Schlussabstimmung mit 105 Ja zu 65 Nein angenommen.
Sollte das USZ also dereinst den Reinigungsdienst, die Physiotherapie oder die Gastronomie an Private auslagern wollen, könnte das Referendum ergriffen werden.
Würden genügend Unterschriften gesammelt, hätte das Volk das letzte Wort.
Auch in anderen Belangen hat das USZ künftig weniger Entscheidungsfreiheit
Der Rat beschloss, dass er selber alle Auslagen des USZ genehmigen will, wenn diese ein Prozent des USZ-Eigenkapitals übersteigen.
Das Parlament soll zudem bei Beteiligungen oder Gesellschaftsgründungen immer dann das letzte Wort haben, wenn deren Wert sieben Prozent des Spital-Eigenkapitals übersteigen.
Teilweise bereits umgesetzt sind mehrere Veränderungen innerhalb des Spitals. So müssen die Direktionen der einzelnen Kliniken einen Teil ihrer Macht an die Spitaldirektion abgeben.
Hierarchieübergreifende Doppelfunktionen wird es zudem nicht mehr geben
Es ist also nicht mehr erlaubt, dass ein Ärztlicher Direktor gleichzeitig die Klinik leitet. Das Offenlegen von Interessenbindungen ist ausserdem Pflicht.
All diese Veränderungen sind eine Folge der Missstände, die vor bald drei Jahren für Schlagzeilen sorgten.
Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie
Am meisten Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie.
Der damalige Klinikleiter soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt war, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren.
Zudem soll er Operationsberichte geschönt haben.