Pensionskasse

Sparbeiträge an die Pensionskasse sollen erhöht werden

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Zürich,

Der Stadtrat will sicherstellen, dass Mitarbeitende der Stadt Zürich auch in Zukunft rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns als Altersrente erhalten.

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Der Stadtrat will sicherstellen, dass Mitarbeitende der Stadt Zürich auch in Zukunft rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns als Altersrente erhalten. (Symbolbild) - Depositphotos

Wie die Stadt Zürich schreibt, soll die Mehrheit der Versicherten gemäss Stiftungsurkunde der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bei voller Versicherungsdauer oder vollem Einkauf rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohns als Altersrente erhalten.

Um dieses Leistungsziel auch weiterhin zu erreichen, sind Anpassungen bei den Sparbeiträgen nötig.

Die Stadt Zürich hat 2022 ihr Lohnsystem weiterentwickelt. Seither gelten für die städtischen Angestellten neue Lohnbänder mit neuen Steigungszonen und die nutzbare Erfahrung wird länger angerechnet.

Eine Analyse der Lohnentwicklung nach Einführung des weiterentwickelten Lohnsystems zeigt, dass die Lohnentwicklung der jüngeren Mitarbeitenden zwar weiterhin höher ist als bei den älteren, dass aber – im Gegensatz zu früher – Lohnerhöhungen bis zum Alter von 65 häufiger vorkommen.

Stadtrat beantragt Erhöhung der Sparbeiträge an die PKZH

Bei Lohnerhöhungen in den letzten Berufsjahren werden die daraus resultierenden höheren Beiträge an die Pensionskasse jedoch nicht lange genug verzinst, um im Pensionsalter die angestrebte Altersrente von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns zu erreichen.

amit die 60 Prozent auch in Zukunft erreicht werden können, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Erhöhung der Sparbeiträge an die PKZH.

Die Sparbeiträge werden wie bisher zu 40 Prozent durch die Versicherten und zu 60 Prozent durch die Stadt finanziert. Die Mehrkosten tragen die Stadt Zürich (17 Millionen Franken), die städtischen Angestellten (11,5 Millionen Franken) und die angeschlossenen Unternehmen und deren Angestellte (8 Millionen Franken) anteilig.

Die Erhöhung der Sparbeiträge erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses durch den Gemeinderat und frühestens per 1. Januar 2027.

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Kommentare

User #9392 (nicht angemeldet)

Es gibt doch EL wenn die Rente nicht genügt. Oder ist die EL nur für die anderen.

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