Im Glattal kam es 2022 zu einer groben Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn wegen einer Grundstücksgrenze. Zwei Senioren wurden jetzt verurteilt.
Nachbarschaftsstreit
Ein Gerichtshof (Symboldbild). - Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Glattal kam es zu einem Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Senioren.
  • Wegen einer Grundstücksgrenze wurden die Männer handgreiflich.
  • Einer erlitt sogar einen Schädelbruch.

Ein Streit um eine Grundstücksgrenze zwischen zwei Senioren in einer Glattaler Gemeinde endete Anfang 2022 mit schweren Verletzungen.

Herr Russo (88) und sein Nachbar Herr Huber (71) konnten ihre Differenzen nicht friedlich klären. Im Gegenteil.

«Warum konnte dieser Konflikt nicht auf zivilisierte Weise gelöst werden?», fragte der vorsitzende Richter des Bezirksgerichts Uster. Die Antwort der beiden Angeklagten war eindeutig: Sie sahen keine Möglichkeit zur Einigung, schreibt der «Tagesanzeiger».

Der Auslöser des Konflikts

Russo versuchte, die Grenzen seines Grundstücks mit gespannten Schnüren zu markieren. Dabei kletterte er auf eine Leiter an der Stützmauer zum Nachbargrundstück von Herrn Huber. Dieser trat laut Anklage Russo ins Gesicht und stiess die Leiter um, woraufhin Russo in seinen Garten stürzte!

Daraufhin kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Beide waren mit Metallstangen bewaffnet und bedrohten sich gegenseitig. «Du Sauhund, ich bringe dich um!», wurde geschrien.

Am Ende lag Huber blutüberströmt mit einem Schädelbruch am Boden.

Männer beschuldigen sich gegenseitig vor Gericht

Vor Gericht stritten beide Männer die ihnen vorgeworfenen Taten ab, beschuldigten sich aber gegenseitig der Aggression.

Der Staatsanwalt konnte nicht eindeutig bestimmen, wer der Aggressor war: Er forderte zunächst für beide eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Freiheitsstrafe von 15 Monaten

Das Gericht sprach Russo wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Huber wurde nur wegen Beschimpfung verurteilt, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 500 Franken.

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