Regierungsrat erleichtert Zugang zu Berufsmaturität

Gemäss heutiger Regelung müssen Lernende, die im Anschluss an die berufliche Grundbildung eine Berufsmaturität absolvieren möchten, grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung bestehen, wie die Bildungsdirektion am Dienstag mitteilte.
Von dieser Vorgabe sei während der Coronapandemie abgewichen worden. Kandidatinnen und Kandidaten mit guten schulischen Vorleistungen seien vorübergehend prüfungsfrei in die BM2 aufgenommen worden. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Zahl der Neuneintritte im Schuljahr 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr um rund 18 Prozent gestiegen sei. Auch im laufenden Schuljahr sei die Zahl der Neuneintritte erneut gestiegen.
Die Erfahrungen mit dem Jahrgang 2020 zeigen laut der Mitteilung, dass der prüfungsfreie Zugang zu keinem Qualitätsverlust bei der Berufsmaturität geführt hat. So sei es weder zu vermehrten Austritten gekommen, noch seien die Erfolgsquote oder die Durchschnittsnoten gesunken.
Dies spreche für eine Einführung des dauerhaften prüfungsfreien Zugangs. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2022.