Stadt Zürich

Politik soll über Zürcher Modell der Kulturhilfe entscheiden

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Zürich,

Nachdem das Bundesamt für Kultur (BAK) die von der zuständigen Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) vorgeschlagene Corona-Entschädigung für Kulturschaffende zurückgewiesen hat, soll es nun der Bundesrat richten. Die Hilfsmassnahme kann - wenn überhaupt - nur mit Verzögerung eingeführt werden.

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Blick auf die Stadt Zürich. - keystone

Nachdem das Bundesamt für Kultur (BAK) die von der zuständigen Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) vorgeschlagene Corona-Entschädigung für Kulturschaffende zurückgewiesen hat, soll es nun der Bundesrat richten. Die Hilfsmassnahme kann - wenn überhaupt - nur mit Verzögerung eingeführt werden.

Anders als das BAK komme ein im Auftrag der von Fehr geleiteten Direktion der Justiz und des Innern (JD) des Kantons Zürich erstelltes Rechtsgutachten zum Schluss, dass das vorgeschlagene Ersatzeinkommen dem Covid-19-Gesetz des Bundes nicht widerspreche, wie die JD am Donnerstagnachmittag mitteilte.

Geändert werden muss jedoch nach Einschätzung des Zürcher Staatsrechtlers Felix Uhlmann die dazugehörige Covid-19-Kulturverordnung des Bundesrates. Dazu brauche es den politischen Willen zugunsten eines unbürokratischen, zeitlich klar befristeten Modells.

Das von Fehr Mitte Januar präsentierte Entschädigungsmodell sieht vor, dass Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Not sind, befristet bis Ende April ein monatliches Ersatzeinkommen von maximal 3840 Franken bekommen können.

BAK-Direktorin Isabelle Chassot bezeichnete dieses Modell in einem heute im «Tages-Anzeiger» veröffentlichten Interview als «mit der jetzigen Rechtslage nicht vereinbar». Eine pauschale Entschädigung sei nicht möglich, die Kulturschaffenden müssten ihren Einnahmenausfälle plausibel machen.

Die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kanton Zürich und dem Bund hat nun Folgen für die betroffenen Kulturschaffenden: Sie können nicht wie ursprünglich geplant ab heute Donnerstag ihre Gesuche für die Entschädigung einreichen. Die JD hofft, dass die Frage der Zulässigkeit bis anfangs März geklärt werden kann.

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