Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eines der beiden Verfahren gegen einen mutmasslichen Bombendroher eingestellt. Das zweite Verfahren läuft jedoch noch.
Obergericht
Nach Bombendrohung am Obergericht wird ein Verfahren eingestellt. - Nau

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine der beiden Anklagen gegen einen mutmasslichen Bombendroher fallengelassen; das zweite Verfahren ist weiterhin aktiv.

Gegen das Zürcher Obergericht waren am 24. Oktober und am 10. November Bombendrohungen eingegangen. Beide Male wurde das Gebäude evakuiert. In beiden Fällen verhaftete die Polizei danach einen 44-jährigen Schweizer als Verdächtigen.

Das Verfahren gegen ihn wegen der Drohung am 10. November wurde nun aber eingestellt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte eine entsprechende Meldung im «Tages-Anzeiger» vom Mittwoch.

Verfahren der ersten Drohung nicht eingestellt

Der Verdacht habe sich im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt. Die Suche nach dem Urheber dieser Drohung laufe weiter.

Nicht eingestellt wurde hingegen das Verfahren wegen der ersten Drohung von Ende Oktober. Diese Ermittlungen gegen den 44-Jährigen seien noch am Laufen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bombendrohung