Stadt Zürich

Mindestlohn: Stadt nimmt sistierte Umsetzungsarbeiten wieder auf

Nau.ch Lokal
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Zürich,

Gemäss Bundesgerichtsentscheid ist die Mindestlohnregelung der Stadt Zürich gültig. Nun nimmt die Stadt Zürich die sistierten Umsetzungsarbeiten wieder auf.

Die Seepromenade am Zürichsee. - Stadt Zürich
Die Seepromenade am Zürichsee. - Stadt Zürich - Nau.ch / Simone Imhof

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig. Das teilt die Stadt Zürich am 10. Juni 2026 mit.

Die anderslautenden Entscheide des Verwaltungsgerichts verstossen gegen die Gemeindeautonomie. Die Stadt Zürich nimmt nun die sistierten Umsetzungsarbeiten wieder auf.

Am 18. Juni 2023 haben sich die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur mit 69 respektive 65 Prozent Ja-Stimmen für kommunale Mindestlohn-Vorlagen ausgesprochen.

Die Umsetzung dieser Volksentscheide wurde durch vom Verwaltungsgericht gutgeheissene Rekurse vorerst gestoppt. Der Gemeinderat hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts im Dezember 2024 an das Bundesgericht weitergezogen.

Bundesgericht bestätigt Handlungsspielraum der Gemeinden

Nun hält das Bundesgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2026 fest: Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig.

Die Entscheide des Verwaltungsgerichts verstossen gegen die Gemeindeautonomie. Die kommunalen Verordnungen zum Mindestlohn sind mit kantonalem Recht vereinbar.

Der Stadtrat nimmt den Bundesgerichtsentscheid erfreut zur Kenntnis.

«Das Bundesgericht bestätigt damit den Handlungsspielraum der Gemeinden und betont ihre Bedeutung, um zweckmässige Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden – gerade in der Sozialpolitik, in der Städte und Gemeinden oft am nächsten dran sind und viel Know-How aus der Praxis mitbringen», so Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements.

Sistierte Umsetzungsarbeiten werden wieder aufgenommen

Nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid und dessen Weiterzug an das Bundesgericht wurden die Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung über den städtischen Mindestlohn bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens sistiert.

Diese Arbeiten werden nun wieder aufgenommen. Teil dieser Arbeiten ist auch der konkrete Zeitplan für die Einführung des städtischen Mindestlohns.

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