Wahlberechtigte von Geroldswil haben in ihren offiziellen Unterlagen Flyer der FDP gefunden. Die SVP Bezirk Dietikon ist jedoch sauer.
Das Gemeindehaus in Geroldswil.
Das Gemeindehaus in Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Rund 15 Meldungen von FDP-Flyern in offiziellen Unterlagen habe die Partei bekommen, sagte Jennifer Fischer, Vize-Präsidentin der SVP Bezirk Dietikon, am Dienstag, 24. Januar 2023, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Wahlwerbung direkt mit den Stimmunterlagen zu versenden, sei im Kanton Zürich aber untersagt, meint sie.

Verschicken von Wahlwerbung sei üblich

Die Gemeinde sieht die grossflächig verschickte Wahlwerbung für die Kantonsratswahlen vom 12. Februar nicht so eng. Es sei üblich, dass Gemeinde und Städte Wahlwerbung verschicken würden.

In Schlieren und Dietikon sei es etwa so gewesen, dass Werbung der Parteien von den Städten verschickt worden sei, sagt Gemeindeschreiber Karl Suter auf Anfrage.

Und im benachbarten Bezirk Dielsdorf werde es nach seinen Informationen so gehandhabt, dass die Werbung im offiziellen Wahlcouvert verschickt werde.

FDP als einzige Partei um Flyer-Beilagemöglichkeit angefragt

Im Gemeinderat Geroldswil stellt die FDP die Mehrheit. Zufall oder nicht – die FDP sei die einzige Partei gewesen, die bei der Gemeinde angefragt habe, ob sie Flyer der Bezirkspartei für die Wahlen beilegen könne, erklärte der Gemeindeschreiber.

Nach seinem Verständnis hätte das also auch die SVP tun können.

Paragraf über politische Rechte regelt, was is Wahlcouvert gehört

Die Gemeinde legt den entsprechenden Paragraf im Gesetz über die politischen Rechte also anders aus als die SVP.

Dieser Paragraf regelt, was im offiziellen Wahlcouvert vorhanden sein muss.

Das sind die Abstimmungsvorlage mit dem Beleuchtenden Bericht, die Wahl- und Stimmzettel, der Stimmrechtsausweis, die Wahlanleitung, das Beiblatt und das verschliessbare Stimmzettelcouvert.

Keine explizite Erwähnung von Wahlwerbung

Wahlwerbung wird im Gesetz nicht erwähnt. Doch Suter ist überzeugt: «Der Paragraf regelt lediglich die Minimalanforderungen an den Inhalt des Wahlcouverts.»

Die Aufzählung sei nicht abschliessend, Wahlflyer könnten seiner Meinung nach zugelassen sein.

Was stimmt nun? Eine Anfrage beim Kanton zeigt, dass die SVP recht hat.

Statistisches Amt: Wahlwerbung hat im Couvert nichts zu suchen

«Dieses Vorgehen ist nicht zulässig», sagt Stephan Ziegler, Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Statistischen Amt auf Anfrage.

Wahlwerbung sei schlicht kein amtliches Wahl- oder Abstimmungsmaterial und habe darum im Wahlcouvert nichts zu suchen.

«Ein separater Versand von Wahlwerbung über die Gemeinde ist hingegen erlaubt», sagt Ziegler.

SVP Bezirk Dietikon verurteilt die Wahlflyer-Beilage

Diese Praxis sei bei diversen Gemeinden und Städten im Kanton üblich. Ob der Vorfall für Geroldswil Konsequenzen hat, kann Ziegler noch nicht beantworten.

Die SVP Bezirk Dietikon verurteilt die Aktion.

Ob die Partei rechtliche Schritte ergreifen wird, könne sie jetzt aber noch nicht sagen, erklärt Vize-Präsidentin Fischer.

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