Wie die ewz mitteilt, hat das Bundesgericht alle Beschwerden gegen die Bewilligung des Nutzungsplans für den Windpark Mollendruz in vollem Umfang abgewiesen.
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In Zürich beispielsweise rechnet die EWZ nicht damit, dass weniger Strom verbraucht wird. - EWZ

Im Windpark Mollendruz, der auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz liegt, sollen zwölf Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 50 Megawatt errichtet werden.

Damit können jährlich 100 bis 112 Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, was dem jährlichen Stromverbrauch von etwa 33'000 Haushalten entspricht.

Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Kanton Waadt vom 9. Juni 2020 und weist alle Beschwerden, die gegen das Projekt eingereicht wurden, in vollem Umfang ab.

Baugesuch kann 2023 eingereicht werden

Die Gesamtinvestitionen für das Projekt belaufen sich auf etwa 90 Millionen Franken.

Bis anhin wurden für die Entwicklungsarbeiten, Projektplanung, Rechtsabklärungen, Bewilligungsverfahren und die Führung des Unternehmens ENM SA bereits 7 Millionen Schweizer Franken investiert.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichts zugunsten des Windparks kann das Baugesuch bis Mitte 2023 eingereicht werden.

Strom für 25 Jahre

Die Bauphase des Parks soll Anfang 2025 eingeleitet werden und wird voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern.

Ab 2027 wird der Windpark dann für mindestens 25 Jahre Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.

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