Bundesgericht

Bundesgericht hebt Änderung des Zürcher Strassengesetzes auf

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der Zürcher Kantonsrat hat die Gemeinden bei der Änderung des kantonalen Strassengesetzes im April 2021 nicht ausreichend angehört.

kantonsrat zürich
Der Zürcher Kantonsrat hat das Budget 2020 verbessert. (Archivbild) - Keystone

Das Bundesgericht hat die entsprechende Bestimmung aufgehoben. Das Geschäft geht zurück an den Kantonsrat. Zur Freude der Städte Winterthur und Zürich.

Die Änderung sieht vor, dass die Gemeinden Projekte für Gemeindestrassen ausarbeiten und festlegen, der Kanton die Vorhaben dann aber bewilligen muss.

Gegen diese neue Regelung haben die Städte Zürich und Winterthur erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Das höchste Schweizer Gericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Gemeinden vorgängig ihre Position nicht ausreichend darlegen konnten.

Die Gemeindeautonomie sei verletzt worden

Es fand keine vorgängige Vernehmlassung statt.

Die Konsultation der Bezirksräte und ein Hearing mit zwei Vertretern des Gemeindepräsidentenverbands reiche nicht aus, damit das in der Kantonsverfassung festgeschriebene Anhörungsrecht der Gemeinden als erfüllt erachtet werden könne.

Die Gemeindeautonomie sei somit verletzt worden.

Die Städte seien aktiv geworden

Das freut die Zürcher Stadträtin Simone Brander (SP). Juristisch müsse das Urteil noch im Detail analysiert werden.

Die Städte seien aktiv geworden, weil ihr Recht auf Anhörung verletzt wurde. «Der vorgestellte Ansatz hätte jedes Strassenprojekt stark verlängert», sagte Brander gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Neue Kreisel oder selbst Bushäuschen hätte der Kanton demnach bewilligen müssen.

Strassenprojekte stellten Sondernutzungspläne dar

Der Regierungsrat stellte sich auf den Standpunkt, dass die bisherige Bestimmung des Strassengesetzes gegen das Raumplanungsgesetz (RPG) und damit gegen übergeordnetes Recht verstosse.

Strassenprojekte stellten sogenannte Sondernutzungspläne dar, die laut RPG zwingend vom Kanton bewilligt werden müssten.

Insofern führe die neue Bestimmung nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Gemeinden.

Das Bundesgericht sieht das anders. Das neue kantonale Recht schränke die Gemeinden nämlich über das vom RPG zwingend geforderte Mass hinaus ein.

Änderung des Strassengesetzes sei nicht nötig

Offen ist noch, ob der Kantonsrat überhaupt eine Änderung des Strassengesetzes vornehmen muss.

Ein Gutachten, das Winterthur und Zürich in Auftrag gegeben haben, zeige, dass das gar nicht nötig sei, sagte Brander.

Falls es juristisch eine Änderung brauche, fordert die Zürcher Stadträtin eine möglichst einfache Umsetzung.

Das Zürcher Recht gewährt die Prüfung der Zweckmässigkeit und Angemessenheit

Der Kanton als Genehmigungsbehörde könne nicht nur überprüfen, ob ein Projekt richtplankonform sei und dem Bundesrecht entspreche.

Vielmehr gewähre das Zürcher Recht der Behörde die Befugnis, ein Vorhaben auch auf Zweckmässigkeit und Angemessenheit zu prüfen. (Urteile 1C_477/2021, 1C_479/2021 vom 3.11.2022)

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