Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil in einer Grundsatzfrage zugunsten des Heimatschutzes entschieden. Möglicherweise schutzwürdige Gebäude gehören somit grundsätzlich in das Inventar der Denkmalobjekte der Gemeinde. Auslöser war ein Rechtsstreit um das Gebäude der Wirtschaft «Zur Traube» in Dägerlen.
schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil in einer Grundsatzfrage zugunsten des Heimatschutzes entschieden. Möglicherweise schutzwürdige Gebäude gehören somit grundsätzlich in das Inventar der Denkmalobjekte der Gemeinde. Auslöser war ein Rechtsstreit um das Gebäude der Wirtschaft «Zur Traube» in Dägerlen.

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts endet ein rund vierjähriger Rechtsstreit, wie der Zürcher Heimatschutz (ZVH) am Donnerstag mitteilte.Das oberste Gericht gab dem ZVH im Streit um die Wirtschaft «Zur Traube» in Dägerlen bei Winterthur Recht.

Die Gemeinde bewilligte den Abbruch des Gebäudes und den Bau zweier Mehrfamilienhäuser auf dem Grundstück. Der ZVH beanstandete, dass die «Traube» zu Unrecht nicht ins kommunale Inventar schutzwürdiger Bauten aufgenommen worden sei.

Objekte, die sich in einem solchen Inventar befinden, dürfen nicht ohne vertiefte Abklärungen abgebrochen worden. Die zuständigen Behörden prüften gemäss Urteil im Jahr 2015 zwar die Aufnahme ins Inventar, lehnten diese jedoch ab. Nach Ansicht des Bundesgerichts war dieser Entscheid jedoch falsch, weil die Verantwortlichen damals zu strenge Kriterien angewendet haben.

In das Inventar sollen nicht nur Objekte aufgenommen werden, die mit Sicherheit geschützt werden müssten. Es genüge schon «die Möglichkeit, dass sich ein Objekt bei genauerer Untersuchung als schutzwürdiges Denkmal erweisen könnte».

Damit hat das Gericht gemäss dem ZVH eine Frage geklärt, den die Heimatschützer schon verschiedentlich beanstandet haben. «Der Entscheid stärkt den Erhalt von Bauzeugen und Ortsbildern und damit die Baukultur der Schweiz», heisst es in der Mitteilung des ZVH.

Der Falle der «Traube» geht nun zurück an das Zürcher Baurekursgericht. Dieses muss nun über die Schutzwürdigkeit des alten Hauses entscheiden. Bis auf Weiteres bleibt die «Traube» also stehen und die Wohnungen werden nicht gebaut.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtBundesgericht