Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) des Kantonsrates schlägt weitreichende Änderungen beim Universitätsspital Zürich (USZ) und der Universität Zürich (UZH) vor. So soll es etwa keine Doppelanstellungen an beiden Institutionen mehr geben. Die ABG reagiert damit auf Missstände an mehreren USZ-Kliniken.
Das Universitätsspital Zürich zieht aus den jüngsten Turbulenzen Konsequenzen. Es schafft eine externe Anlaufstelle für Whistleblower. (Archivbild)
Das Universitätsspital Zürich zieht aus den jüngsten Turbulenzen Konsequenzen. Es schafft eine externe Anlaufstelle für Whistleblower. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Nach einer Untersuchung durch eine Subkommission stellte die ABG am Donnerstag ihren Schlussbericht an einer Medienkonferenz vor. Er enthält insgesamt 74 Empfehlungen, die sich an das USZ, die UZH sowie an den Kantonsrat und an den Regierungsrat richten.

Im Vordergrund stehen Änderungen an der Organisation. «Die Spitaldirektion hat zu wenig Kompetenzen zur effektiven Leitung des Gesamtunternehmens», sagte die Präsidentin der Subkommission, Kantonsrätin Arianne Moser (FDP, Bonstetten).

Ein grosser Teil der Macht liege bei den einzelnen Kliniken und deren Leitung. Die ABG empfehle deshalb unter anderem die Aufhebung der Klinikpools, in die ein grosser Teil der Einnahmen aus der Behandlung von zusatzversicherten Patientinnen und Patienten fliesse.

Auch die heutige Struktur mit 44 Kliniken am USZ wird infrage gestellt. «Wir regen an, sinnvolle Einheiten zu bilden», sagte Moser. So sollen unter anderem Konflikte zwischen einzelnen Kliniken verhindert werden.

Der Spitalrat soll nach dem Willen der ABG ebenfalls gestärkt werden. Dazu soll bei dessen Besetzung künftig vermehrt auf Managementfähigkeiten sowie auf Erfolgsausweise in Gebieten, die für das USZ besonders wichtig sind, geachtet werden.

Im Spitalrat stehen dieses Jahr Veränderungen an. Wie das USZ im November vergangenen Jahres mitteilte, tritt Spitalratspräsident Martin Waser per Ende Juni 2021 zurück. Auch zwei Mitglieder des Gremiums haben ihren Rücktritt angekündigt.

Die ABG empfiehlt, dass USZ und UZH künftig auf Doppelanstellungen verzichten. Eine solche ist bei USZ-Klinikdirektoren und weiteren Kaderärzten üblich.

«Die Verbindung von klinischer Tätigkeit mit Forschung und Lehre macht die Anstellung inhaltlich sicher interessant», sagte Moser. Aber sie führe auch zu einer Fülle von Anforderungen, die von einer einzelnen Person nur schwer zu erfüllen seien. Die Funktionen sollten deshalb getrennt werden.

Die Kommission hat das USZ unter die Lupe genommen, nachdem im Frühling 2020 Missstände an mehreren Kliniken des USZ bekannt geworden waren. Am meisten Aufmerksamkeit erregten Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie unter ihrem damaligen Leiter Franceso Maisano.

Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, an einer Firma beteiligt gewesen zu sein, deren Produkte er bei Behandlungen verwendete. Die Interessenbindung sei jedoch nicht sauber deklariert worden.

Die schwerwiegendsten Vorwürfe, unter anderem dass Maisano das Wohl von Patientinnen und Patienten gefährdet habe, erhärteten sich nicht. Das Arbeitsverhältnis zwischen Maisano und dem USZ wurde mittlerweile im gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.

Auf mögliche Missstände aufmerksam gemacht, hatte ein anderer Herzchirurg am USZ. Dieser wurde zuerst entlassen, danach jedoch wieder angestellt. Mittlerweile ist er nicht mehr für das USZ tätig.

Ebenfalls untersucht wurden Vorgänge an der Klinik für Gynäkologie sowie an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Der ehemalige Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie soll sich Patienten an seine Privatklinik überwiesen und diese mit Ressourcen des USZ behandelt haben, ohne dies korrekt abzugelten.

Der frühere Direktor der Klinik für Gynäkologie schliesslich ist unter anderem mit Abrechnungen aufgefallen, denen zufolge er gleichzeitig mehrere Patientinnen operiert haben soll.

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