Das heftige Gewitter vom Mittwoch, 20. Juli 2022, war nicht genug: Nach wie vor ist es im Kanton Zürich zu trocken.
Feuerverbot
Feuerverbot. - Keystone

Der Regierungsrat hat deshalb am Donnerstag, 21. Juli 2022, ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern verhängt. Das entspricht der Gefahrenstufe 4 von 5. Das Verbot gilt ab Mittag. Verboten ist das Feuer machen im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt, wie der Regierungsrat mitteilte. Auch Zigaretten und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen sowie Holzkohlegrills. Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher auf feuerfestem Untergrund stehen, also auf befestigten Plätzen.

Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten in Gärten und auf Terrassen gilt das Feuerverbot nicht. Dennoch sei auch hier grösste Vorsicht geboten, hält der Regierungsrat fest.

Feuerwerk am 1. August ist erlaubt

Gemäss aktueller Lagebeurteilung ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August noch nicht verboten. Der Regierungsrat ruft jedoch zu sorgfältigem Umgang mit den Raketen und Vulkanen auf. Wichtig sei, dass ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Waldrändern eingehalten werde.

Das Feuerverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Aufgehoben wird es erst, wenn es flächendeckend und ergiebig regnet. Die Gemeinden können zudem bei besonderer Gefahrenlage jederzeit ein allgemeines Feuerverbot der Stufe 5 auf ihrem Territorium anordnen. Das Feuer machen wäre dann komplett verboten.

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