Im Kanton Zürich sind über 1000 Anträge Kulturschaffender eingegangen. Die Regierung fordert ein vereinfachtes System zur schnelleren Auszahlung.
Zürich
Blick auf die Stadt Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich leiden Kulturschaffende besonders unter der Corona-Krise.
  • Bisher sind Anträge im Umfang von über 80 Millionen Franken eingegangen.
  • Ausgezahlt wurden erst 640'000 Franken. Der Kanton fordert ein vereinfachtes System.
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Bei der kantonalen Fachstelle Kultur gingen bis am 26. Juni Anträge für Ausfallentschädigungen im Umfang von 81,2 Millionen Franken ein. Das sagte die Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) am Montag an einer Medienkonferenz.

Der Grossteil der insgesamt 1083 Gesuche stammt von selbständigen Kulturschaffenden. Das meiste Geld beanspruchen jedoch gewinnorientierte Kulturunternehmen. Unterdessen konnte die Prüfung von 185 Gesuchen abgeschlossen werden. Bisher wurden 636'956 Franken ausbezahlt.

Hilfe für Kulturschaffende zu bürokratisch

Die Justizdirektorin sprach von dringend nötigen Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Kultur. Mit Blick auf die Fortsetzung der Unterstützung forderte die Kulturministerin ein stark vereinfachtes System.

Die Hilfe für die Kulturschaffenden sei zu bürokratisch. Für jedes eingegangene Gesuch werde ein Prüfungsaufwand von drei bis fünf Stunden aufgewendet. Dabei handle es sich häufig um kleine Beträge. Die Zusagen müssten schnell gesprochen werden können.

Im März 2020 hatte der Bundesrat einschneidende Veranstaltungsverbote zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängt. Die Folgen für die Kunst- und Kulturbranche waren schwerwiegend: Der Kulturbetrieb in der Schweiz kam praktisch über Nacht zum Stillstand, den Kulturschaffenden und den Kulturunternehmen brachen die Einnahmen weg. Am meisten litt dabei die Musikbranche. Von den 1089 Gesuchen stammten 429 Anträge von Musikschaffenden.

Der Bundesrat schnürte darum ein Hilfspaket. Selbständige Kulturschaffende sowie Kulturunternehmen - sowohl gewinnorientierte als auch nicht-gewinnorientierte - sollten landesweit mit insgesamt 280 Millionen Franken unterstützt werden; im Kanton Zürich sollen es rund 70 Millionen Franken sein. Bezahlt werden sollte diese Summe je zur Hälfte vom Bund und den Kantonen.

Zur Auszahlung zur Verfügung stehen bisher vom Bund bewilligte 35,2 Millionen Franken sowie 20 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds.

Kantonsrat entscheidet am 6. Juli über Ausfallentschädigungen

Der Kantonsrat wird voraussichtlich am 6. Juli über weitere 13,25 Millionen Franken für die Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte Kulturunternehmen befinden. Ausserdem beteiligen sich die Städte Zürich und Winterthur. Zur Auszahlung kommen insgesamt maximal rund 70 Millionen Franken.

Diese Mittel reichen bei gewinnorientierten Kulturunternehmen nicht für eine Entschädigung von 80 Prozent. In einer ersten Phase sollen diese Institutionen deshalb mit 50 Prozent entschädigt werden. Ertragsausfälle von über einer Million Franken werden höchstens mit einer halben Millionen Franken entschädigt.

Erhält der Kanton Zürich mehr Finanzmittel, sollen die gewinnorientierten Kulturunternehmen nachträglich höher entschädigt werden. Bisher seien gewinnorientierte Unternehmen noch nicht ausgezahlt worden. Der Kanton warte diesbezüglich den Entscheid des Zürcher Kantonsrates ab, heisst es.

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