Der Zuger Regierungsrat will den Angestellten der kantonalen Verwaltung und Gerichte drei bis fünf zusätzliche Ferientage gewähren. Statt heute je nach Alter 20 bis 25 Tage, sollen die Staatsangestellten 23 bis 30 Tage pro Jahr Ferien beziehen können.
Zug
Der Regierungsrat des Kantons Zug. - Kanton Zug
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Der Zuger Regierungsrat will den Angestellten der kantonalen Verwaltung und Gerichte drei bis fünf zusätzliche Ferientage gewähren. Statt heute je nach Alter 20 bis 25 Tage, sollen die Staatsangestellten 23 bis 30 Tage pro Jahr Ferien beziehen können.

Der Regierungsrat hat diese Neuerung sowie weitere Anpassungen der Anstellungsbedingungen in die Vernehmlassung geschickt, wie die Finanzdirektion am Mittwoch mitteilte. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September 2021.

Der Regierungsrat bezeichnete in seiner Vernehmlassungsbotschaft die zusätzlichen Ferientage als Kompromiss. Ein Vergleich mit den Nachbarkantonen habe gezeigt, dass Zug diesbezüglich nicht mehr konkurrenzfähig sei. Zudem seien die zusätzlichen Ferientage eine gute Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die zusätzlichen Ferientagen entsprechen 6000 Arbeitstagen oder 24 Vollzeitstellen. Der Regierungsrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von rund 3,7 Millionen Franken. Die wöchentliche Arbeitszeit wird bei 42 Stunden belassen.

Lehrerinnen und Lehrer soll eine zusätzliche altersbedingte Entlastungslektion erhalten. Kindergärterinnen und -gärtner werden lohnmässig den Primarlehrerinnen und -lehrer gleichgestellt. Eine Gleichstellung der Löhne soll es auch auf der Sekundarstufe geben.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht ferner ein neues Lohnsystem bei den Verwaltungs- und Gerichtsangestellten vor. Gehaltsklassen und Funktionsgruppen werden durch Referenzfunktionen, Einreihungspläne und Lohnbänder ersetzt. Die Löhne sollen neu individuell innerhalb eines Lohnbands festgelegt werden, fixe Gehaltserhöhungen wird es nicht mehr geben. Die Mindest- und Höchstlöhne bleiben unverändert.

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