Zuger Polizisten sollen leichter Cyber-Verbrechen verhindern können

Der Zuger Regierungsrat will die Präventionsarbeit der Polizei stärken und für die präventive verdeckte Fahndung eine gesetzliche Grundlage schaffen. Diese soll es ermöglichen, dass Polizisten durch kurze Einsätze im Internet etwa pädosexuelle Handlungen, Drogenhandel oder terroristische Aktivitäten frühzeitig erkennen und verhindern können.

Die Kriminellen machen sich die Coronavirus-Pandemie zunutze: Täter haben beispielsweise in angeblichen Mails von staatlichen Stellen mit Informationen zu Corona Schadsoftware versteckt. Foto: Silas Stein/dpa
Die Kriminellen machen sich die Coronavirus-Pandemie zunutze: Täter haben beispielsweise in angeblichen Mails von staatlichen Stellen mit Informationen zu Corona Schadsoftware versteckt. Foto: Silas Stein/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Zuger Regierungsrat will die Präventionsarbeit der Polizei stärken und für die präventive verdeckte Fahndung eine gesetzliche Grundlage schaffen. Diese soll es ermöglichen, dass Polizisten durch kurze Einsätze im Internet etwa pädosexuelle Handlungen, Drogenhandel oder terroristische Aktivitäten frühzeitig erkennen und verhindern können.

Der Regierungsrat hat die Revision des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit den Änderungen solle die Grundlage für eine effektivere polizeiliche Präventionsarbeit und Strafverfolgung geschaffen werden, schreibt der Regierungsrat in der am Mittwoch veröffentlichten Vernehmlassungsbotschaft.

Das Zuger Polizeigesetz kennt bereits Vorgaben für präventive verdeckte Tätigkeiten von Polizisten. Allerdings sind diese relativ streng und nicht auf die präventive verdeckte Fahndung zugeschnitten.

Neu soll deswegen im Gesetz zwischen der präventiven verdeckten Fahndung und der präventiven verdeckten Ermittlung unterschieden werden. Die Fahndung dauert im Gegensatz zur Ermittlung nur kurz. Der verdeckt agierende Polizist baut zum mutmasslichen Täter kein Vertrauensverhältnis auf und benutzt nur einfache Lügen. Eine vorgängige richterliche Genehmigung ist nicht nötig.

Bedeutungsvoll sei die präventive verdeckte Fahndung zunehmend für das polizeiliche Handeln im Internet, schreibt der Regierungsrat. Auch in der Bekämpfung der Drogenkriminalität und des Terrorismus bestünden Anwendungsmöglichkeiten.

Im Gegensatz können präventive verdeckte Ermittelnde mittels entsprechender Legenden - etwa mit einer erfundenen Biografie - langfristig in schwer zugängliche Milieus eingeschleust werden.

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