Ein 49 Jahre alter Mann wurde vom Zuger Strafgericht verurteilt, weil er mehrere Personen am Telefon abgezockt hat.
«Loverboy»-Prozess
Der Hauptbeschuldigte im «Loverboy»-Prozess in Winterthur streitet alles ab. - Pixabay
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Das Zuger Strafgericht hat einen 49-jährigen Mann verurteilt, weil er mehreren Personen per Telefonmarketing überteuerte Aktien verkauft hat. Es sprach ihn des gewerbsmässigen Betrugs schuldig und verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe.

Von der Gesamtstrafe von 27 Monaten muss der Beschuldigte neun Monate absitzen, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Freitag veröffentlicht wurde. Für den bedingten Strafteil gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Auf ein Tätigkeitsverbot im Finanzsektor, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte, verzichtete das Gericht.

Laut Anklage hat der beschuldigte Schweizer zwischen Frühling 2011 und Herbst 2012 Dutzende Personen geschädigt, indem er ihnen per Telefonmarketing zu einem überrissenen Preis Aktien angedreht habe, über die er gar nicht verfügte. Das Geld habe er selbst eingesteckt.

Nach seinem Privatkonkurs habe er seinen «exorbitanten Lebensstil» weiterführen wollen, sagte der Staatsanwalt beim Prozess. Die Deliktsumme belaufe sich auf gut 1,3 Millionen Franken.

Die Aktien eines damaligen Startups, das in der Krebsforschung tätig war, seien über ein Call Center des Beschuldigten an ahnungslose, gutgläubige Personen zu überhöhten Preisen verkauft und nie geliefert worden. Der Staatsanwalt hatte 4 1/4 Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Das Zuger Strafgericht blieb deutlich unter dem Strafmass. Es verpflichtet den Beschuldigten aber, 14 Geschädigten insgesamt 640'000 Franken zu bezahlen. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch und eine Genugtuung gefordert - die Anleger seien sich des Risikos bewusst gewesen, sein Mandant habe die Aktien nachliefern wollen.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte bereits im Februar 2020 stattgefunden.

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