Nach Preiserhöhung: Kündigung bei Swisscom geht nur noch per Telefon
Telefonier-Muffel aufgepasst: Wer sein Swisscom-Abo kündigen will, kommt künftig nicht daran vorbei, zum Hörer zu greifen.

Das Wichtigste in Kürze
- Swisscom hat seine Festnetz- und Mobilfunk-Tarife erhöht.
- Tausende Kunden wollen kündigen - das MySwisscom-Portal zwingt zu telefonischem Verfahren.
- Der Konsumentenschutz kritisiert dies: Kündigungen würden unnötig erschwert.
Seit Anfang des Monats zahlen Swisscom-Kunden mehr für ihre Verträge. Der Telekom-Riese hat die Preise für Internet und Mobilfunk um 1,90 Franken erhöht. Für TV und Festnetz werden zusätzlich 90 Rappen pro Monat fällig.
Nachdem die Tarife in die Höhe ragten, nutzten Tausende Kunden ihr Sonderkündigungsrecht. Doch wer das online versucht, erlebt eine Überraschung. Die Swisscom verlangt für Kündigungen ein Telefongespräch.
Im Kundenportal MySwisscom erscheint statt eines Kündigungs-Buttons eine andere Nachricht, nämlich: «Gerne verbinden wir Sie jetzt mit einem unserer Mitarbeiter.» Kunden müssen ihre Telefonnummer eingeben und auf einen Anruf warten.
Kunde erlebt Kündigungs-Hindernisse
Ein betroffener Kunde schildert seine Erfahrung gegenüber dem «Tagesanzeiger». Der erste Anruf scheiterte, weil seine Ehefrau nicht anwesend war. Ihre Anwesenheit war aber zwingend nötig.
Beim zweiten Versuch klappte es nach langer Warteschlaufe. Der Mann konnte seine Verträge mündlich kündigen. Auch bei Wingo, einer Billigmarke von Swisscom, gab es ein solches Verfahren. Dort wollte der Mann sein neues Abo abschliessen.
Im März berichtete Nau.ch bereits darüber, dass Swisscom-Kunden wegen der Abo-Teuerungen zu kleineren Anbietern abwandern.
Etwa Anbieter wie «GGA Maur» oder die «SAK St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke» profitieren von der Swisscom-Abkehr. Und machen nun umso mehr mit Werbeoffensiven auf Plakaten, Flyern und im Radio auf sich aufmerksam.
Swisscom rechtfertigt ihre Praxis
Die Swisscom erklärt ihr Vorgehen mit der Komplexität der Verträge. Viele Angebote und Rabatte würden zusammenhängen. Am Telefon könne der Kunde die Folgen einer Kündigung besser verstehen.
Grundsätzlich seien Kündigungen auf verschiedene Wege möglich. Kunden könnten, so der «Tagesanzeiger», telefonieren, chatten, eine E-Mail schreiben oder in einen Shop gehen. Nur das Online-Portal MySwisscom funktioniere anders.
Selbst der Chat-Service erschwert schriftliche Kündigungen. Der Chatroboter teilt mit, dass Spezialisten nur telefonisch erreichbar seien. Das System nutzt künstliche Intelligenz.
Das Obligationenrecht schreibt keine bestimmte Kündigungsform vor. Dienstleister nutzen diese Freiheit aus. Sie können verlangen, dass Kunden anrufen müssen.
Der Konsumentenschutz kritisiert diese Praxis gegenüber dem «Tagesanzeiger» scharf. Die Organisation geht von der Absicht zu Eigenprofit aus. Callcenter-Mitarbeiter könnten demnach versuchen, Kunden mit Rabatten zum Bleiben zu bewegen.
Das Vorgehen erschwere Kündigungen unnötig. Ausserdem würden Kunden keinen verlässlichen juristischen Nachweis erhalten. Das sei missbräuchlich.

















