Wie die Stadt Zug meldet, sorgt sie auf dem Sagiplatzareal für eine einfache Badeinfrastruktur mit einer barrierefreien Unisex-Toilette und einer Aussendusche.
Die Stadtverwaltung in Zug.
Die Stadtverwaltung in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 9. April 2024 erhält das Sagiplatzareal den Status einer unbeaufsichtigten öffentlichen Badeanlage.

Analog der anderen Badeanlagen (Trubikon, Tellenörtli, Siehbach, Seeliken und Strandbad) in der Benützungsordnung für die Seebäder gilt auf dem Sagiplatzareal vom 1. Mai 2024 bis 30. September 2024 ein zeitlich begrenztes Hundeverbot.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Blindenführhunde. In der öffentlichen Badeanlage Brüggli sind Hunde an der Leine weiterhin zugelassen.

Neben den unbeaufsichtigten Badeanlagen (Trubikon, Sagiplatzareal, Tellenörtli, Siehbach und Brüggli) stehen auch das Seebad Seeliken und das Strandbad Chamer Fussweg der Bevölkerung ab Samstag, 11. Mai 2024, bis und mit Sonntag, 15. September 2024, als öffentliche Badeanlagen unentgeltlich zur Verfügung.

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