Vierbeiner auf dem Schoss und nicht bezahlte Bussen

Zuger Polizei
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Region Zug,

Einsatzkräfte der Zuger Polizei haben in Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps eine verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Verkehrskontrolle durchgeführt.

Kontrollstelle - Polizei

Die Verkehrskontrollen fanden am Donnerstagabend (25. April 2019) in den Gemeinden Cham und Baar statt. Insgesamt wurden 60 Fahrzeuge und deren Insassen überprüft. Im Fokus standen dabei die Zoll- und Meldeverhältnisse.

Eine Lenkerin wurde verzeigt, weil ein Hund auf ihrem Schoss sass und sie dadurch abgelekt wurde. Sieben Lenkende waren entweder mit abgelaufenem ausländischem Führerausweis unterwegs oder sie haben ihr Fahrzeug nicht innert der vorgeschriebenen Zeit in der Schweiz immatrikuliert. Sie wurden ebenfalls verzeigt. Weiter hat das Grenzwachtkorps in einem Fall einen Verstoss gegen die Einfuhrbestimmungen festgestellt. Die kontrollierte Person führte zu viel Fleisch und alkoholische Getränke mit sich. In 15 weiteren Fällen wurden ebenfalls Zollwiderhandlungen festgestellt. Zudem mussten eine Person vor Ort vier nicht bezahlte Ordnungsbusse begleichen.

Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

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