Cham ZG: Zwei Jugendliche nach Strolchenfahrt festgenommen
Eine Polizeipatrouille hat ein Auto mit zwei minderjährigen Insassen gestoppt. Für ihre Spritztour benutzten die beiden das Fahrzeug eines Vaters.

Am frühen Freitagmorgen, um 4.45 Uhr, fiel einer Polizeipatrouille im Zentrum von Cham die unsichere Fahrweise eines Autofahrers auf. Sie stoppten das Fahrzeug und kontrollierten die beiden Insassen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren handelte.
Die beiden hatten das Fahrzeug, einen VW Golf, kurz zuvor ohne Wissen des Vaters des 17-Jährigen im Kanton Luzern entwendet und sind damit umhergefahren. Weiter hatten sie die verwendeten Kontrollschilder vor der Abfahrt an einem anderen Fahrzeug abmontiert und an ihrem Auto angebracht.
Die beiden Jugendlichen wurden festgenommen und der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese entliess die beiden Beschuldigten nach der Einvernahme im Verlaufe des Samstagnachmittags aus der Haft. Für ihre Strolchenfahrt müssen sie sich bei der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten. Dies unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwenden eines Fahrzeugs zum Gebrauch und Fahren ohne Haftpflichtversicherung.
Unfall und mögliche Folgen
Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden appellieren in diesem Zusammenhang auch an die
Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen.
Im Falle eines Unfalls sind die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Fahrzeugschlüssel sind so zu deponieren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können. Weiter stellt der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug unter Strafe.