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Unterägeri: Strassenanstösser müssen ihre Bepflanzung kürzen

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Region Zug,

Wie die Gemeinde Unterägeri meldet, sollen Grundeigentümer Bäume und Sträucher entlang der Strassen bis Ende Juli 2023 gemäss den Vorschriften zurückschneiden.

Das Gemeindehaus in Unterägeri.
Das Gemeindehaus in Unterägeri. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Grundeigentümer beziehungsweise Anstösser an Strassen, Trottoirs und Fusswegen werden gebeten, sich an die Vorschriften zu halten und Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Gehwegen entsprechend zurückzuschneiden.

Nach dem gemeindlichen Strassenreglement und in Verbindung mit der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Zug (V GSW) sind Bäume, die an Kantons- und Gemeindestrassen stehen, auf eine Höhe von 4,5 Meter aufzulichten.

Bei Trottoirs beträgt das Auflichten eine Höhe von drei Meter. Grünhecken, Sträucher und dergleichen dürfen die Höhe von 1,5 Meter nicht übersteigen.

Im Bereich von Einmündungen privater Strassen, Zufahrten und Wege in öffentliche Strassen sind Bäume, Sträucher und Grünhecken, nebst Beachtung der oben genannten Vorschriften, derart zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Der Rückschnitt soll bis Ende Juli 2023 erfolgen

Die Sichtverhältnisse müssen sichergestellt sein. Beleuchtungsanlagen, Verkehrssignale, Markierungen und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein.

Die betroffenen Grundeigentümer werden gebeten, diese Vorschriften im Interesse der Verkehrssicherheit zu beachten und die notwendigen Arbeiten bis zum 28. Juli 2023 vorzunehmen.

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