Stadtrat gewährt Kunsteisbahn Zug AG einen Notkredit
Zug gewährt der KEB einen Notkredit respektive einen À-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von 200'000 Franken, um deren akuten Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Wie die Stadt Zug mitteilt, gewährt sie als Hauptaktionärin der KEB einen Notkredit respektive einen À-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von 200'000 Franken, um deren akuten Liquiditätsengpass zu überbrücken.
Die Unterstützung dient der Sicherung des laufenden Betriebs. Durch die finanzielle Unterstützung wird zudem Zeit für eine strukturelle und organisatorische Überprüfung gewonnen.
KEB: Betreiber von Sporthallen und Wärmeversorger
Die KEB nimmt im öffentlichen Leben der Stadt Zug eine wichtige Rolle ein. Sie betreibt und unterhält die wichtigsten Eissportanlagen der Region – darunter die Bossard Arena (zukünftig: OYM Hall), die Trainingshalle (Academy Arena), die Curling-Halle und das Ausseneisfeld.
Diese Infrastrukturen werden von Schulen, Vereinen, Freizeitsportlerinnen und -sportlern sowie dem Profibereich (EVZ) intensiv genutzt. Zudem finden in den Anlagen auch Konzerte, Firmenanlässe und kulturelle Veranstaltungen statt.
Darüber hinaus versorgt die KEB benachbarte Gebäude wie das Uptown-Hochhaus oder die Überbauung Schutzengel mit überschüssiger Wärme aus der Eisproduktion, was ihre Relevanz über den Sport- und Freizeitbereich hinaus unterstreicht.
KEB wendet sich mit formellem Gesuch für Notkredit
Die Energiekosten stiegen in den vergangenen drei Jahren an, der Energiebedarf für die Anlagen blieb hoch. Durch die Covid-19-Pandemie reduzierten sich die Einnahmen. Der Krieg in der Ukraine trieb die Strompreise weiter in die Höhe.
Darunter litt die KEB in einem Mass, welches die eigene Rettungskraft überstieg, die höheren Kosten lassen sich nicht auf Besucher überwälzen. Die KEB ist aktuell nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation aus eigener Kraft zu sanieren. Eine neue Leistungsvereinbarung mit der Stadt Zug liegt noch nicht vor.
In dieser kritischen Lage hat sich die KEB mit einem formellen Gesuch für einen Notkredit an die Stadt gewandt. Zudem soll für ein früher gewährtes Darlehen eine Rangrücktrittserklärung abgegeben werden.
Nicht das erste Mal, dass die Stadt finanziell aushilft
Aufgrund dieser Entwicklung gewährt die Stadt Zug als Hauptaktionärin der KEB einen Notkredit respektive einen À-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von 200'000 Franken, um deren akuten Liquiditätsengpass zu überbrücken.
Die Unterstützung dient der Sicherung des laufenden Betriebs und der Vermeidung eines drohenden Konkurses mit weitreichenden sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Folgen für die Stadt und Region Zug.
Der Stadtrat sah sich veranlasst, rasch und gezielt zu handeln und sprach entsprechend den Notkredit gemäss Paragraf 29 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Zug der KEB finanziell unter die Arme greift – bereits im Dezember 2022 war eine finanzielle Sicherung notwendig.
Ein Konkurs der KEB hätte gravierende Auswirkungen
Vor der Entscheidfindung für den aktuellen Notkredit wurden die Präsidenten der Geschäfts- und der Rechnungsprüfungskommission konsultiert, die sich beide positiv zur Unterstützung äusserten.
Auch die externe Revisionsstelle der Stadt Zug, Balmer-Etienne, anerkannte die Lösungsvariante über einen Notkredit. Der Beschluss des Stadtrates wurde anschliessend dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Ein Konkurs der KEB hätte entsprechend gravierende Auswirkungen: Die KEB könnte ihren Leistungsauftrag nicht mehr erfüllen, der Betrieb der Eissportanlagen müsste kurzfristig reorganisiert werden, Arbeitsplätze gingen verloren.
Ausserdem wäre die Versorgung angrenzender Gebäude mit Energie gefährdet. Die Stadt Zug müsste mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Mitteln einspringen.
Externe Wirtschaftsprüfungsfirma nimmt Zukunftsfähigkeit der KEB unter die Lupe
Für die Stadt Zug ist es das Ziel, durch die finanzielle Unterstützung den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und Zeit für eine strukturelle und organisatorische Überprüfung zu gewinnen.
Gleichzeitig erwartet der Stadtrat eine grundsätzliche Überprüfung der Organisation der KEB, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Mit der strukturellen und organisatorischen Überprüfung, die auch eine Empfehlung umfassen soll, wird eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma beauftragt.
Dabei wird auch die zunehmende Komplexität des Betriebs – nicht zuletzt durch den Stadionausbau – berücksichtigt.