Kunsteisbahn Zug AG erhält Notkredit von der Stadt Zug
Die Kunsteisbahn Zug AG erhält 200'000 Franken Notkredit zur Sicherung des Betriebs. Eine externe Prüfung soll die langfristige Zukunftsfähigkeit gewährleisten.

Wie die Stadt Zug mitteilt, nimmt die Kunsteisbahn Zug AG (KEB) im öffentlichen Leben der Stadt Zug eine wichtige Rolle ein. Sie betreibt und unterhält die wichtigsten Eissportanlagen der Region – darunter die Bossard Arena (zukünftig: OYM Hall), die Trainingshalle (Academy Arena), die Curling-Halle und das Ausseneisfeld.
Diese Infrastrukturen werden von Schulen, Vereinen, Freizeitsportlern sowie dem Profibereich (EVZ) intensiv genutzt. Zudem finden in den Anlagen auch Konzerte, Firmenanlässe und kulturelle Veranstaltungen statt.
Darüber hinaus versorgt die KEB benachbarte Gebäude wie das Uptown-Hochhaus oder die Überbauung Schutzengel mit überschüssiger Wärme aus der Eisproduktion, was ihre Relevanz über den Sport- und Freizeitbereich hinaus unterstreicht.
KEB beantragt Notkredit wegen steigender Kosten
Die Energiekosten stiegen in den vergangenen drei Jahren an, der Energiebedarf für die Anlagen blieb hoch. Durch die Covid-19-Pandemie reduzierten sich die Einnahmen.
Der Krieg in der Ukraine trieb die Strompreise weiter in die Höhe. Darunter litt die KEB in einem Mass, welches die eigene Rettungskraft überstieg, die höheren Kosten lassen sich nicht auf Besucherinnen und Besucher überwälzen.
Die KEB ist aktuell nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation aus eigener Kraft zu sanieren. Eine neue Leistungsvereinbarung mit der Stadt Zug liegt noch nicht vor.
In dieser kritischen Lage hat sich die KEB mit einem formellen Gesuch für einen Notkredit an die Stadt gewandt. Zudem soll für ein früher gewährtes Darlehen eine Rangrücktrittserklärung abgegeben werden.
Stadt gewährt KEB 200'000-Franken-Notkredit
Aufgrund dieser Entwicklung gewährt die Stadt Zug als Hauptaktionärin der KEB einen Notkredit respektive einen À-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von 200'000 Franken, um deren akuten Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Unterstützung dient der Sicherung des laufenden Betriebs und der Vermeidung eines drohenden Konkurses mit weitreichenden sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Folgen für die Stadt und Region Zug.
Der Stadtrat sah sich veranlasst, rasch und gezielt zu handeln und sprach entsprechend den Notkredit gemäss § 29 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG; BGS 611.1). Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Zug der KEB finanziell unter die Arme greift – bereits im Dezember 2022 war eine finanzielle Sicherung notwendig.
Vor der Entscheidfindung für den aktuellen Notkredit wurden die Präsidenten der Geschäfts- und der Rechnungsprüfungskommission konsultiert, die sich beide positiv zur Unterstützung äusserten.
Auch die externe Revisionsstelle der Stadt Zug, Balmer-Etienne, anerkannte die Lösungsvariante über einen Notkredit. Der Beschluss des Stadtrates wurde anschliessend dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
KEB soll mit Prüfung zukunftsfähig werden
Für die Stadt Zug ist es das Ziel, durch die finanzielle Unterstützung den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und Zeit für eine strukturelle und organisatorische Überprüfung zu gewinnen. Gleichzeitig erwartet der Stadtrat eine grundsätzliche Überprüfung der Organisation der KEB, um die Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Mit der strukturellen und organisatorischen Überprüfung, die auch eine Empfehlung umfassen soll, wird eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma beauftragt. Dabei wird auch die zunehmende Komplexität des Betriebs – nicht zuletzt durch den Stadionausbau – berücksichtigt.