Am Freitagmorgen waren im Kanton Zug mehrere Lenker unterwegs, die ihre Frontscheibe nur ungenügend freigekratzt hatten. Sie müssen mit einer Anzeige rechnen.
Kanton Zug: Polizei stoppt mehrere «Iglufahrer»
Kanton Zug: Polizei stoppt mehrere «Iglufahrer» - Zuger Polizei
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Am frühen Freitagmorgen haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei mehrere Fahrzeuglenkende gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren.

Während zwei der fehlbaren Lenker die Frontscheibe nur ungenügend freigekratzt hatten, fuhr ein weiterer Autofahrer mit einer komplett vereisten Frontscheibe.

Die Sicht war in allen Fällen stark eingeschränkt. Die gestoppten fehlbaren Lenker im Alter von 28, 40 und 62 Jahren müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

«Iglufahrer» droht eine Strafanzeige und eine hohe Busse

«Iglufahrer» gefährden sich und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fussgänger und Velofahrer.

Lenkende, die so unterwegs sind, müssen neben der Strafanzeige ebenfalls mit einem Ausweisentzug rechnen. Auch droht ihnen eine hohe Busse.

Ein Lenker war mit komplett vereister Frontscheibe unterwegs.
Ein Lenker war mit komplett vereister Frontscheibe unterwegs. - Zuger Polizei

Frühsport für den richtigen Durchblick – Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreien. Auch wenn das Scheibenkratzen bei Minustemperaturen unangenehm sein kann; sollten sich Lenkende die Zeit dafür nehmen.

Das gesamte Fahrzeug muss von Schnee und Eis befreit sein

Scheiben, Rückspiegel, Lichter und Kontrollschilder müssen von Gesetzes wegen sauber gehalten werden. Auch vom Dach des Autos oder des Anhängers darf während der Fahrt kein Schnee oder Eis herunterfallen.

Deshalb sollte genügend Zeit eingeplant werden, um das Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien und startklar zu machen, denn auch mit angelaufenen Scheiben dürfen Lenkende nicht losfahren.

Die gesamte Frontscheibe muss von Eis befreit sein.
Die gesamte Frontscheibe muss von Eis befreit sein. - Zuger Polizei

Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden, damit auch während den Wintermonaten nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Unfälle verhindert werden können.

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