In einer Zuger Asylunterkunft ist eine Person mit dem Coronavirus infiziert worden. Sie wurde extern isoliert. Die restlichen 47 Personen der Wohngruppe wurden für zehn Tage in Quarantäne gesetzt.
Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/zb
Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/zb - dpa-infocom GmbH
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Für die Bewohner der Asylunterkunft des alten Kantonsspitals würden in der Quarantäne spezielle Regeln gelten, teilte die Direktion des Innern des Kantons Zug am Dienstag mit. Sie müssten sich vorwiegend in ihren Zimmern aufhalten und dürften die Balkone und den Vorplatz nur in Absprache mit dem Personal und mit Schutzmaske betreten. Zudem hätten sie sich einem Coronatest unterziehen müssen.

Der Kantonsarzt sah sich zu dieser Massnahme gezwungen, weil nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, mit wem die infizierte Person in den letzten Tagen Kontakt hatte. Die positiv getestete Person wurde extern in einer Isolierstation untergebracht.

Die Direktion des Innern weist darauf hin, dass die kollektiven Asylunterkünfte zur Zeit nur zu 60 Prozent belegt seien. Damit könnten die wegen des Coronavirus nötigen Sicherheitsabstände und die Hygienemassnahmen einfacher eingehalten werden.

Nicht betroffen von der Quarantäne seien die Bewohner einer zweiten Wohngruppe auf dem Areal des Kantonsspitals. Das Sozialamt des Kantons Zug betreut zur Zeit 1226 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Davon leben 316 Personen in einer Kollektivunterkunft.

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