Kantonsrat will öffentliche Liste der steuerbefreiten Firmen

    Die SVP-Fraktion hat im Zuger Kantonsrat mit einem Postulat mehr Transparenz bei steuerbefreiten juristischen Personen verlangt. Der Kantonsrat hiess den Vorstoss am Donnerstag gegen den Willen der Regierung gut.

    Der Zuger Kantonsrat hat sich am Mittwoch über das Steuergesetz unterhalten. (Symbolbild)
    Der Zuger Kantonsrat hat sich am Mittwoch über das Steuergesetz unterhalten. (Symbolbild) - Keystone/URS FLUEELER

    Die SVP-Fraktion verlangte eine öffentliche Liste im Internet. Auf dieser sollten alle Firmen und Organisationen stehen, die wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke keine Steuern zahlen müssen. Dank einer solchen Übersicht sollten die Bürgerinnen und Bürger prüfen können, ob sie ihre Spenden von den Steuern abziehen können. Zudem entlaste eine solche Liste die Zuger Steuerverwaltung von vielen Telefonaten und Anfragen, argumentierte die Partei in ihrem Vorstoss.

    Der GLP sei die Transparenz ein Herzensanliegen, sagte Tabea Estermann. «Wir sollten bei der Steuerbefreiung nicht schüchtern werden». Die Partei unterstützte den Vorstoss ebenso wie SP und ALG. «Die Öffentlichkeit darf wissen, wer gemeinnützig ist oder nicht», sagte Luzian Franzini (ALG). Dies schaffe Vertrauen, so Barbara Gysel (SP).

    Die Mitte folgte der Regierung, die sich für eine Lösung mit Widerspruchsrecht (Opting-out) aussprach. So kämen zwar alle Organisationen auf die Liste, sie könnten ihren Eintrag aber sperren lassen, wie Thomas Gwerder ausführte. Die FDP lehnte den Vorstoss ab. Jill Nussbaumer sprach von einem «Bürokratiemonster».

    Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) lehnte das Postulat ebenfalls ab. Er sah einen Konflikt mit dem Datenschutz sowie dem Amts- und Steuergeheimnis. Falls der Rat den Prüfauftrag überweise, solle dies nur als teilerheblich und mit Widerspruchsrecht geschehen, hielt er fest.

    Der Kantonsrat überwies das Postulat schliesslich mit 41 Stimmen als vollerheblich. Dies sorgte beim Finanzdirektor für Irritation. Er sah die Folgen des Entscheids nicht ausreichend berücksichtigt, weil bei dieser Lösung zunächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsste.

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