Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, bei Bedarf Hecken, Sträucher und Bäume bis zum 30. Juli 2023 zurückzuschneiden.
Haubitze vor dem Pulverturm der Stadt Zofingen.
Haubitze vor dem Pulverturm der Stadt Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kommunaler Polizeiverordnung und kantonalem Baugesetz ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 Meter und bei Trottoirs beziehungsweise Gehwegen auf mindestens drei Meter zurückzuschneiden.

Arbeiten sollten bis 30. Juli 2023 ausgeführt werden

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden und müssen jederzeit gut sichtbar sein.

Der Werkhof Zofingen ersucht die Grundeigentümer im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, bei Bedarf diese Arbeiten bis Freitag, 30. Juli 2023 auszuführen.

Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendigen Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.

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