Reglement über die Videoüberwachung von Zofingen ergänzt
Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, hat der Gemeinderat den Anhang zwei des Reglements über die Videoüberwachung aktualisiert.

Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. Februar 2024 den Anhang zwei des Reglements über die Videoüberwachung auf dem Gemeindegebiet von Zofingen aktualisiert.
Dieser Anhang betrifft das Bahnhof-Parking, die Velostation und die Unterführung Mitte.
Der Anhang zwei und die Situationspläne werden während 30 Tagen vom 6. Juni bis 5. Juli 2024 auf dem Sekretariat der Bauverwaltung öffentlich aufgelegt und sind ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde Zofingen einsehbar.
Verwaltungsbeschwerde kann eingereicht werden
Gegen diesen Beschluss des Stadtrats kann während der Auflagefrist Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres erhoben werden.
Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Reglement mit den Anhängen und den Situationsplänen kann nach dessen Genehmigung auf der Webseite der Stadt Zofingen oder am Schalter der Bauverwaltung Zofingen bezogen werden.