Wie die Gemeinde Zofingen informiert, fokussierte sich die Polizei auf abgeänderte Elektro-Scooter und -Roller. Sechs Fahrzeuge wurden aus dem Verkehr gezogen.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Blick auf die historische Altstadt von Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Im Frühling sind wieder vermehrt Personen auf Zweirädern unterwegs. Neben Velos und E-Bikes sind insbesondere E-Scooter, E-Roller sowie weitere Trendfahrzeuge populär geworden.

Nicht alle diese Fahrzeuge dürfen im Strassenverkehr genutzt werden. Für E-Trottinettes, E-Scooter und E-Roller gelten folgende Vorschriften für die Benutzung im Strassenverkehr.

Die maximal mögliche Geschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde und die maximale Leistung des Motors beträgt 500 Watt.

Elektrofahrzeuge müssen sich an Höchstgrenzen halten

Schnellere Gefährte dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, sondern ausschliesslich auf abgesperrten Arealen.

Die sechs sichergestellten Elektrofahrzeuge sind massiv zu schnell gefahren. Das schnellste unter ihnen erreicht einen Höchstwert von 88 Kilometer pro Stunde.

Erlaubt wäre eine Bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde. Um ihre Leistung zu steigern, wurden die Fahrzeuge gezielt technisch verändert.

Weitere Verkehrskontrollen bei E-Scootern und -Rollern

Damit sind sie aber in der Fahrzeugkategorie der Leichtmotorfahrräder nicht mehr zugelassen und fahren somit illegal.

Die Regionalpolizei Zofingen verfügt neu über eine Geschwindigkeitsprüfrolle «E-SpeedControl».

Mit dieser kann an Ort und Stelle die Höchstgeschwindigkeit von zweirädrigen Trendfahrzeugen gemessen werden.

In den kommenden Wochen (Stand 18. April 2024) wird die Regionalpolizei Zofingen weitere gezielte Verkehrskontrollen bei E-Scootern und -Rollern durchführen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zofingen