Polizei sensibilisiert Verkehrsteilnehmer in Zofingen
Wie die Gemeinde Zofingen berichtet, wird ab April 2022 eine Sensibilisierungskampagne für ein friedliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer lanciert.

Seit der Einführung der Begegnungszone im vergangenen Jahr geniessen in der gesamten Altstadt die Fussgänger Vortritt. In der Fussgängerzone sind Velos im Schritttempo gestattet. E-Bikes mit gelbem Kontrollschild müssen den Motor ausschalten. Zudem ist bei dichtem Verkehr das Velo zu schieben.
Mit der Aktion will die Regionalpolizei die geltenden Regeln verdeutlichen und wirbt gleichzeitig für gegenseitige Rücksichtnahme. Um die Fussgänger nicht zu erschrecken, sollten diese beispielsweise mit genügend Abstand überholt werden. Auf der anderen Seite haben die Fussgänger zwar Vortritt, sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.
Neben der Fussgängerzone gibt es in der Altstadt auch die Begegnungszone. Dort haben die Fussgänger ebenfalls Vortritt, aber motorisierte Fahrzeuge sind zugelassen. Für alle gilt das Tempolimit 20 Stundenkilometer. Damit für die Verkehrsteilnehmenden die Tempo-20-Zone gut erkennbar ist, wurde im vergangenen Jahr bei allen sieben Stadteingängen zusätzlich zur Signalisation noch eine grosse Bodenmarkierung "20" angebracht.
In den kommenden Tagen wird die Regionalpolizei zudem ein sogenanntes «Speedy»-Messgerät in der Altstadt installieren. Dieses signalisiert den Verkehrsteilnehmenden mit grünen oder roten Smileys auf charmante Art, ob Tempo 20 eingehalten wurde. Ob die Informationskampagne bezüglich Einhaltung des Tempolimits erfolgreich ist, werden die künftigen Geschwindigkeitskontrollen zeigen.