Murgenthal erinnert an Meldepflicht für elektrische Anlagen
Wie die Gemeinde Murgenthal berichtet, muss für diverse Anlagen ein Technisches Anschlussgesuch sowie eine Installationsanzeige eingereicht werden.

Die Elektrizitätsversorgung Murgenthal als Verteilnetzbetreiberin (VNB) stellt vermehrt fest, dass technische Anlagen nicht immer angemeldet werden, obwohl sie der Melde- und Kontrollpflicht unterstehen.
Für diverse Anlagen müssen ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige eingereicht werden.
Dazu zählen Geräte und Anlagen, die Netzrückwirkungen verursachen; Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz; elektrische Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz; Geräte und Anlagen für elektrische Wärme, Wärmepumpen und Kälteanlagen sowie Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
Solche Anlagen dürfen nur durch einen konzessionierten Elektroinstallateur in Betrieb gesetzt werden.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung vorliegt
Dem VNB muss rechtzeitig und vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige eingereicht werden.
Der Elektroinstallateur weiss, wann eine Installationsanzeige einzureichen ist.
Mit den Arbeiten und der Auftragsvergabe darf erst begonnen werden, wenn das Technische Anschlussgesuch und die Installationsanzeige vom VNB bewilligt vorliegen.
Das Einreichen der Dokumente berechtigt noch nicht zur Auftragsvergabe oder zur Inangriffnahme der Arbeiten.
Photovoltaikanlagen sind immer meldepflichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass Photovoltaikanlagen (selbst Plug- and Play-Anlagen für den Balkon) immer meldepflichtig sind.
Für Auskünfte wenden sich die Einwohner an die Elektrizitätsversorgung Murgenthal.