Wie die Stadt Aarburg bekannt gibt, wird sie Ende Dezember 2023 zwei Zusammenarbeitsverträge auflösen und externe Dienstleistungen wieder selbst übernehmen.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg. - Nau.ch / Werner Rolli
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In den letzten Jahren konnten die Sozialen Dienste Aarburg die Grundlagen für eine Rückführung der ausgelagerten Leistungen schaffen.

Die Verträge für ausgelagerte Leistungen für die Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutzes und die Administration der Betreuungsgutscheine werden seitens der Stadt Aarburg Ende Dezember 2023 gekündigt und die Rückführung vorbereitet.

Administration der Betreuungsgutscheine kehrt nach Aarburg zurück

Mit dem Vertrag vom Juni 2019 wurde ein Teil der Administration der Betreuungsgutscheine, die Leistungsberechnung und Zahlungsvorbereitung an die Einwohnergemeinde Zofingen übertragen.

Unter der Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten wird die Administration der Betreuungsgutscheine ab Juli 2024 wieder in Aarburg angeboten.

Dadurch soll der Bearbeitungsprozess verkürzt und die Bearbeitungsdauer der gestellten Anträge reduziert werden.

Die Administration der Sozialen Dienste hat bei dieser Aufgabe sechs Monate Zeit, um die Rückführung vorzubereiten.

Rückführung der Kindes- und Erwachsenenschutzes

Die Stadt Aarburg beauftragte ab Januar 2020 die Einwohnergemeinde Oftringen mit den Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Der Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Oftringen und der Einwohnergemeinde Aarburg betreffend Zusammenarbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz wird Ende Dezember 2023 gekündigt, die definitive Rückführung der Mandatsführung kann Anfang 2025 erfolgen.

Die Sozialen Dienste haben ein Jahr Zeit, um die Zurücknahme der Mandatsführung sorgfältig vorzubereiten und die Begleitung der Privatmandate zu organisieren.

Mit Rückführung der Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz wird seitens der Stadt Aarburg der Nutzen und die positive Wirkung auf mehreren Ebenen angestrebt.

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