Wie die Gemeinde Aarburg mitteilt, wurde die Grenze des massgebenden Einkommens des Kinderbetreuungsgesetzes von 80'000 Franken auf 90'000 Franken erhöht.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg.
Die Gemeindeverwaltung Aarburg. - Nau.ch / Werner Rolli
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Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen.

Das Kinderbetreuungsgesetz hat die Stadt Aarburg zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umgesetzt.

Das Gesetz bezweckte die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.

Die Stadt Aarburg verpflichtete sich mit der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen, und übernahm die Verantwortung für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards.

Einführung der Betreuungsgutscheine zahlte sich aus

Das in der Stadt Aarburg eingeführte Subventionierungsmodell «Betreuungsgutscheine» beinhaltet eine Kostenbeteiligung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

Der Stadtrat hat zum Zeitpunkt der Einführung der Betreuungsgutscheine für die Subventionierung der Betreuungsgutscheine die Variante bis zu einem massgebenden Einkommen von 80'000 Franken gewählt.

Diese Variante sollte einerseits den Mittelstand unterstützen und das Abgleiten in die Sozialhilfe verhindern und andererseits für die Stadt Aarburg finanzierbar bleiben.

Die Einführung der Betreuungsgutscheine zahlte sich grundsätzlich aus.

Aarburg liegt mit massgebenden Einkommen eher tief

Die Stadt Aarburg konnte ihre Ausgaben für die Kinderbetreuung finanzieren, die tatsächlichen Ausgaben fielen um einiges tiefer aus, als es ursprünglich eingeschätzt war.

In der Zwischenzeit gehört das Angebot der Betreuungsgutscheine zu einem etablierten und wichtigen Bestandteil der Finanzierung der familienergänzenden Betreuungsangebote vieler Erziehungsberechtigter der Stadt Aarburg.

Im Verhältnis zu anderen Gemeinden im Kanton Aargau oder in den grenznahen Gemeinden anderer Kantone liegt die Stadt Aarburg mit ihrem massgebenden Einkommen von 80‘000 Franken eher tief.

Wenige Gemeinden wie Strengelbach liegen beispielsweise bei einer Einkommensgrenze von 90‘000 Franken, weitere wie Brugg, Aarau und Rothrist bei 100‘000 Franken, Safenwil bei 110‘000 Franken, Zofingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen bei 120‘000 Franken bis hin zu Gemeinden wie Olten mit einer Grenze bei 160‘000 Franken.

Grenze des massgebenden Einkommens wird erhöht

In Anbetracht dieser Entwicklung, der Finanzierbarkeit der bisherigen Ausgaben, der Wichtigkeit der finanziellen Unterstützung familienergänzender Betreuungsangebote und Förderung eines Images der Stadt Aarburg als eine familien- und kinderfreundliche Stadt wird eine Erhöhung des massgebenden Einkommens als erforderlich erachtet.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Grenze des massgebenden Einkommens von bisher 80‘000 Franken auf 90‘000 Franken per 1. August 2023 zu erhöhen.

Die Verordnung wird auf diesen Zeitpunkt hin dementsprechend angepasst.

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