Grosshöchstetten: Ortsplanungsrevision

Für die Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts und der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 190‘000.00 genehmigt.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Für die Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) und der Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat am 3. Juli 2018 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von CHF 190‘000.00 genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat nun den beantragten Nachkredit von CHF 100‘000.00 genehmigt.

Nach der Verabschiedung des REK wurde eine Standortbestimmung über die Kostensituation vorgenommen. Die Erarbeitung des REK war aufwendiger als ursprünglich geplant.

Das Ortsplanungsrevisionsverfahren ist auch mit durch die Gemeinde nicht beeinflussbaren Kosten und Risiken verbunden. Mit dem beantragten Nachkredit gilt es, dies bezüglich Kredithöhe abzubilden sowie im Falle von eintretenden Risiken handlungsfähig zu bleiben und Verfahrensverzögerungen möglichst zu vermeiden.

Es ist weiterhin das Ziel, die finanziellen Mittel sehr sorgfältig einzusetzen und den nun erhöhten Kredit nicht auszuschöpfen.

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