Die Gemeinde Grosshöchstetten genehmigt dem Obstbaubetrieb Emmentaler Bergobst, im Mai 2022 seine Hagelabwehranlage mit Einschränkungen weiterzubetreiben.
Grosshöchstetten Coronavirus
Blick auf die Gemeinde Grosshöchstetten. - Gemeinde Grosshöchstetten
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Seit Jahrzehnten betreibt der Obstbaubetrieb Emmentaler Bergobst der Familie Schürch eine Hagelabwehranlage. Der Betrieb der Anlage bezweckt, Hagelschlag und damit Schäden an Obst und Infrastrukturen im Betrieb und in der nahen Umgebung und Region zu verhindern.

Mit der Entzündung von Gas werden Schallwellen produziert, welche trichterförmig in die Atmosphäre gelenkt werden. Über die Wirksamkeit der Anlage wird kontrovers diskutiert.

Für den Gemeinderat als verfahrensleitende Behörde ist entscheidend, ob der verursachte Lärm zumutbar ist oder ob die seinerzeit bewilligte Anlage nach aktueller Umweltschutzgesetzgebung sanierungspflichtig ist.

Gestützt auf Lärmklagen in den letzten Jahren galt es zu prüfen, ob Sanierungsmassnahmen anzuordnen sind oder nicht. In einem ursprünglichen Entscheid von 2016 hat der Gemeinderat Einschränkungen im Betrieb angeordnet.

Beschwerde des Betreibers der Anlage wurde stattgegeben

Dieser Entscheid stützte sich inhaltlich auf eine Lärmbeurteilung der zuständigen kantonalen Behörde. Die Beschwerde des Anlagenbetreibers gegen diesen seinerzeitigen Entscheid wurde oberinstanzlich gutgeheissen und die Verfügung mit den angeordneten Einschränkungen aufgehoben, hauptsächlich weil das Lärmgutachten der kantonalen Fachstelle als unzutreffend kritisiert worden ist.

Gleichzeitig wurde der Gemeinderat als zuständige Behörde angewiesen, das Lärmschutzverfahren noch einmal aufzunehmen und die Lärmbeurteilung zu wiederholen.

Im Rahmen des Lärmschutzverfahrens wurde der Anlagenbetreiber verpflichtet, ein neues Lärmgutachten zu erstellen. Dieses fundiertere Gutachten zeigt, dass die Hagelabwehranlage die lärmschutzrechtlichen Anforderungen weitestgehend einhält.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, den Weiterbetrieb der Anlage mit gewissen betrieblichen Vorgaben für sensiblere Tageszeiten zu bewilligen. Das Verfahren wird nun ordnungsgemäss abgeschlossen.

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