Arni veröffentlicht ein neues Muster-Abfallreglement

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Region Worb,

Wie die Gemeinde Arni mitteilt, soll das neue Muster-Abfallreglement nach der Genehmigung per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild)
Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild) - Nau.ch

Das Abfallreglement der Gemeinde Arni ist aus dem Jahr 1998 und somit schon etwas in die Jahre gekommen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat zudem im 2020 ein neues Muster-Abfallreglement veröffentlicht.

Diese beiden Kriterien nahm sich der Gemeinderat zum Anlass, das Abfallreglement zu überarbeiten. Die meisten Artikel haben inhaltlich nicht geändert, sondern sind lediglich anders umschrieben und in einer anderen Reihenfolge angeordnet.

Die wichtigsten Änderungen kurz vorgestellt

Die Abfallgrundgebühr soll wie beim Wasser und Abwasser der Grundeigentümerschaft in Rechnung gestellt werden und nicht mehr dem Mieter.

Die Grundgebühr soll künftig nicht nur pro Wohnung, sondern auch pro Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb erhoben werden.

Es soll nicht mehr zwischen einem Einpersonenhaushalt und einem Mehrpersonenhaushalt unterschieden werden. Für alle Wohnungen ist dieselbe Grundgebühr zu entrichten.

Für die Höhe der Grundgebühr wird im Abfallreglement eine Bandbreite von 40 bis 100 Franken pro Wohnung bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb festgelegt.

Die Festlegung der genauen Grundgebühr erfolgt in der Abfallverordnung, welche in der Kompetenz des Gemeinderates liegt. Vorgesehen ist eine Grundgebühr von 50 Franken pro Wohnung bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb.

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