
Ortsplanungsrevision:Genehmigungsverfahren eingeleitet
Am 10. Februar erteilten die Wolhuser Stimmberechtigten der Gesamtrevision der Ortsplanung ihren Segen. Nachdem die Rechtsmittelfrist unbenutzt verstrichen ist, hat der Gemeinderat die Unterlagen dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.
Stand Ortsplanungsrevision
An der Gemeindeabstimmung vom 10. Februar 2019 beschlossen die Stimmberechtigten eine Gesamtrevision der Ortsplanung mit einem Ja-Anteil von 64,14 % bei einer Stimmbeteiligung von 34,92 %. Gegen diesen Beschluss gingen innert der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde ein. Daher hat die Gemeinde die umfangreichen Unterlagen zusammengestellt und dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Dieser überprüftnun die Pläne und Vorschriften auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit und auf ihre Übereinstimmung mit den Richtplänen. Dieser Vorgang wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit Schreiben vom 11. April 2019 teilte die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern den Gemeinden mit, dass der Bundesrat am 10. April 2019 einen Einzonungsstoppfür den Kanton Luzern beschlossen hat. Grund dafür ist, dass das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Luzern eine Mehrwertabgabe erst ab einem Mehrwert von CHF 100'000.00 vorsieht. Das Bundesgericht erachtet diese Schwelle gemäss einem neuen Urteil als deutlich zu hoch und daher als bundesrechtswidrig. Der Regierungsrat will das Gesetz nun anpassen. Gemäss aktuellem Fahrplan würde das revidierte Gesetz frühestens im Dezember 2019 in Kraft treten. Um zu verhindern, dass der Regierungsrat die Genehmigung der Wolhuser Ortsplanungsrevision bis zu diesem Zeitpunkt hinauszögern könnte, hat der Gemeinderat schriftlich um eine zügige Durchführung des Genehmigungsverfahrens gebeten.Der Gemeinderat wird die Stimmberechtigten zu gegebener Zeit über den Stand des Verfahrens orientieren.
Acht kommunale Abstimmungsvorlagen am 19. Mai
In diesen Tagen wurden den Wolhuser Stimmberechtigen die Unterlagen zu den Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai zugestellt. Abgestimmt wird auch über acht kommunale Vorlagen. Über die Ergebnisse der Jahresrechnung 2018 und der vier Sonderkreditabrechnungen informierte die Gemeinde bereits. Die drei weiteren Vorlagen betreffen die Genehmigung des Bilanzanpassungsberichts, die Wahl der Revisionsstelle für die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Genehmigung des Bebauungsplans Gutenberg.Erläuterungen dazu finden sich in der Botschaft. Weitere Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde unter www.wolhusen.ch/gemeindeverwaltung/zentrale_dienste publiziert. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Orientierungsversammlung vom Montag, 29. April, 19:30 Uhr, Saal Rössli ess-kultur, über die kommunalen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai, den Jahresbericht 2018 sowie die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2018 des Wohn- und Pflegezentrums Berghof informieren zu lassen. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen.