Wie die Gemeinde Sarmenstorf berichtet, werden Anlieger an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, bis zum 30. April 2024 ihre Bepflanzung zu kürzen.
Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf.
Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Alle Anwohner an Strassen und Gehwegen werden aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern auf die Höhe von mindestens 4,5 Meter über Strassen und 2,8 Meter über Gehwegen zu schneiden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss auch bei Pflanzungen, Hecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Sicht in der Höhe zwischen 0,8 und 3 Metern gewahrt bleiben.

Bäume, Stangen und Masten, die die Sichtzone nicht einschränken, sind zugelassen.

Rückschnitt bis Ende 2024 nötig

Ebenfalls sind Bäume und Sträucher entlang von Strassen, Gehwegen und Trottoirs so zurückzuschneiden, dass diese durch Fussgänger problemlos passiert werden können.

Bäume und Sträucher, welche von Anwohnern nicht selbst bis zum 30. April 2024 zurückgeschnitten werden, werden durch die Gemeinde auf Kosten der Eigentümer zurückgeschnitten.

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