Wie die Gemeinde Wohlen AG mitteilt, wurden bei Untersuchung der Bausubstanz im Gemeindehaus Schadstoffe gefunden, aber es besteht keine Gesundheitsgefährdung.
Das Gewerbehaus von Wohlen.
Das Gewerbehaus von Wohlen. - Nau.ch
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Im Rahmen der strategischen Planung für die Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses wurde ein Schadstoffscreening durchgeführt.

Dabei wurden Schadstoffe, insbesondere Asbest, gefunden. Vor allem in Gebäuden aus den 1950er- bis 1970er-Jahren kamen asbesthaltige Bauprodukte zum Einsatz.

Verbot für die Verwendung von Asbest

Asbest ist kein Gift und kann die Gesundheit nur gefährden, wenn er durch mechanische Einwirkungen in die Raumluft freigesetzt und eingeatmet wird.

In der Schweiz gilt seit 1990 ein Verbot für die Verwendung von Asbest. Bis zu diesem Datum wurde Asbest in tausenden Produkten eingesetzt.

Somit kann man Asbest beispielsweise in Spritzisolationen, Brandschutzplatten, Akustikdeckenplatten, Kunststoffbodenbelägen, Fliesenklebern oder Abrieb und Putzen vorfinden.

Keine Gesundheitsgefährdung

Im Gemeindehaus Wohlen wurde insbesondere im Verputz der Wände, den Akustikdeckenplatten und bei Elektrotableaus Asbest vorgefunden.

Sanierung hat zeitnah zu erfolgen. Wenn bei asbesthaltigen Bauteilen keine mechanische Bearbeitung erfolgt, besteht in der Regel keine Gesundheitsgefahr.

Bei den durchgeführten Raumluftmessungen und Staubproben wurden keine Asbestfasern gefunden.

Dies bedeutet, dass aktuell keine Gesundheitsgefährdung besteht, weder für Mitarbeitende im Gemeindehaus noch für Besucher des Gemeindehauses.

Sanierung wird umgehend geplant

Für den Gemeinderat steht der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden, Besucher des Gemeindehauses sowie Handwerkern an erster Stelle.

Deshalb wurde umgehend die Planung der Sanierung in Angriff genommen. Der Gemeinderat informiert zu gegebener Zeit wieder über die Sanierung.

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