Die Abwasserbeseitigung ist eine wichtige Aufgabe des Gemeindewesens. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet.
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Im Jahr 1965 gründeten die Gemeinden Wohlen, Villmergen und Waltenschwil den Abwasserverband Wohlen-Villmergen Waltenschwil. In den folgenden Jahrzehnten sind weitere Gemeinden und Partner an die Anlage angeschlossen worden, ohne dass sie Verbandsmitglied wurden.

Heute liefern folgende Gemeinden und Unternehmen ihr Abwasser an die ARA im Blettler Wohlen-Anglikon: Verbandsmitglieder (mit Stimmrecht): Wohlen, Villmergen, Waltenschwil Anschlussmitglieder (ohne Stimmrecht); Bettwil, Büttikon, Kallern, Sarmenstorf, Uezwil Anschlussmitglieder Unternehmen (ohne Stimmrecht): Dottikon ES AG

Verbesserung der Mitsprachemöglichkeit

Die längst fällige Revision der Satzungen hat mehrere positive Effekte. Mit dem Einbezug aller zuliefernden Gemeinden wird eine angemessene Mitsprachemöglichkeit für alle Gemeinden sichergestellt. Ebenfalls werden zeitgemässe und schlanke Führungsstrukturen geschaffen, welche es ermöglichen, für die zukünftigen Herausforderungen der Abwasserbeseitigung vorbereitet zu sein.

Der vorliegende Satzungsentwurf auf Basis der kantonalen Mustersatzungen wird nun an den Gemeindeversammlungen und im Einwohnerrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Inkraftsetzung ist auf den Beginn der neuen Legislatur per 1. Januar 2022 geplant.

Wesentliche Änderungen

Die neue Struktur des Verbands soll aus einer Abgeordnetenversammlung, einem Vorstand und einer Kontrollstelle bestehen. Insbesondere dem Aspekt des Mitspracherechts der zwischenzeitlich dem Verband ebenfalls angehörenden Gemeinden Bettwil, Büttikon, Kallern, Sarmenstorf und Uezwil soll durch die Revision in geeigneter Form Rechnung getragen werden.

Die Abgeordnetenversammlung besteht aus je einem/einer Abgeordneten der jeweiligen Verbandsgemeinden. Nebst einer Basisstimme hat jede Gemeinde pro angefangene 1000 Einwohner eine zusätzliche Stimme, womit der Gemeindegrösse und somit auch der finanziellen Beteiligung innerhalb des Verbandes Rechnung getragen wird.

Schlanker Vorstand

Bisher besteht der Vorstand aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern (Wohlen 5, Villmergen 3, Waltenschwil 1). Von den Nichtverbandsgemeinden sind Sarmenstorf und Bettwil, sowie die Dottikon ES AG mit je einem Beisitzer an den Vorstandssitzungen vertreten aber nicht stimmberechtigt.

Der Vorstand soll neu aus 5 bis 7 Mitgliedern bestehen, zusammengesetzt aus gemeindepolitischen und fachlichen Gesichtspunkten. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Abgeordnetenversammlung.

Positive Rückmeldungen

Keine Änderungen gibt es bei der Finanzierung der Kosten. Die Betriebs-, Verwaltung- und Finanzierungskosten werden auf die Verbandsgemeinden verursachergerecht verteilt. Dies entspricht der heutigen Praxis.

Die Gemeinderäte der angeschlossenen Gemeinden haben sich im Rahmen der Vernehmlassung durchwegs positiv zu den vorliegenden Satzungen geäussert. Der Abwasserverband WVW hofft nun, dass auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger resp. der Einwohnerrat der Anschlussgemeinden die Satzungsrevision gutheissen werden.

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