Wie die Gemeinde Uezwil mitteilt, wird mit dem Waldknigge auf einen respektvollen Umgang mit der Natur hingewiesen.
Wald
Der Wald ist ein wichtiger Biodiversitäts-Hotspot, der zur Erhaltung der Artenvielfalt beiträgt. - keystone
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Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Motivationen aufeinander. Das kann zu Konflikten führen: Zwischen Waldbesuchenden und dem Ökosystem, zwischen Waldbesuchenden untereinander sowie zwischen Waldbesuchenden und Waldeigentümerschaft.

Der Wald-Knigge soll zu einem friedlichen Nebeneinander beitragen. Der Zutritt zum Wald ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Für einzelne Beschäftigungen und für organisierte Veranstaltungen im Wald gelten je nach Ort und Jahreszeit spezielle Bestimmungen oder Ausnahmen.

Als Gast willkommen

Waldbesucher sind im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Es sollte Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt wie auch auf andere Waldbesucher genommen werden.

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum und Rückzugsort für Wildtiere und Pflanzen. In den Frühlingsmonaten findet die Aufzucht der Jungtiere statt. Diese Zeit erfordert eine besondere Rücksichtnahme.

Man sollte daher auf den Waldstrassen und -wegen bleiben. Unerwartete Begegnungen mit Waldbesuchern können Wildtiere stark beunruhigen und Waldschäden, z. B. Verbiss von jungen Waldbäumen, verursachen.

Sportler sollten Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen: Mit reduzierter Geschwindigkeit und einer sanften Ankündigung – verbunden mit einem Gruss – lassen sich viele Konflikte im Voraus vermeiden.

Auf den Wegen bleiben

Reiten und Velofahren sind nur auf befestigten Waldstrassen erlaubt. Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, sollten die bestehenden Wege genutzt werden.

Das Reiten und das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen gilt als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Ausserdem darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden. Ausnahmen sind im Wald signalisiert.

Nichts beschädigen und hinterlassen

Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen sind fremdes Eigentum. Es ist im Wald kein Abfall zu hinterlassen und keine Bäume zu verletzen.

Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Der Förster und die Waldeigentümerschaft sollten informiert werden.

Auf die Forstarbeit achten

Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Es ist sich zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende – zu halten.

Mit der Missachtung von Absperrungen bringt man sich in Lebensgefahr. Ein Warndreieck bedeutet «Durchgang erlaubt, aber Vorsicht ist geboten». Holzlager aller Art sind keine Klettergerüste; das Besteigen ist gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.

Der Gefahren in der Natur bewusst sein

Der Wald ist lebendige Natur. Es sollte sich eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen gehütet werden. Bei Gewitter und Sturm sollte nicht in den Wald gegangen werden.

Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht. Die Leine hilft jederzeit.

Sammeln, pflücken und die Nachtruhe beachten

Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen, Früchten, aber auch Ästen, Zapfen oder Nüssen im ortsüblichen Umfang. Lokale Vorschriften sind zu beachten und Mass sollte gehalten werden.

Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Es ist auf den Wegen zu verbleiben und Lärm und störendes Licht zu vermeiden.

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