Fehler im Gutachten und Antrag im November 2016 führen zu nichtbudgetierten Mehrausgaben beim Bauprojekt Oberwiesen.
Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
Der Helm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - Keystone

Fehler im Gutachten und Antrag im November 2016 führen zu nicht-budgetierten Mehrausgaben beim Bauprojekt Oberwiesen. Der Gemeinderat stellt dabei erneute Mehrkosten von rund 900‘000 Franken als gebundene Ausgaben fest.

Aufgrund der Analyse der Ursachen durch eine Arbeitsgruppe wurden die Fehler von damals erst heute entdeckt.

Gutachten und Antrag 2016 war unvollständig

An der Bürgerversammlung im November 2016 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Kredit über insgesamt 3.3 Mio. Franken für die Sanierung der Kanalisation und der Einführung des Trennsystems im Gebiet Oberwiesen. Im November 2018 bewilligte der Gemeinderat aufgrund von Mehrkosten einen Nachtragskredit von 911‘400 Franken.

Nun stellt der Gemeinderat weitere gebundene Ausgaben über rund 900‘000 Franken für das Projekt fest. Aufgrund dieser Mehrkosten hat der Gemeinderat im Februar 2020 eine Arbeitsgruppe (Gemeindepräsident, GPK-Präsident, Vertretung der Bauverwaltung und ein Baujuristen) beauftragt, die Ursachen für diese Mehrkosten zu analysieren.

Diese Untersuchung zeigte nun, dass die Hauptursache im Kreditantrag des Projekts zuhanden der Bürgerversammlung zu finden ist. Die folgenden Ausführungen basieren auf dem unabhängigen Gutachten, das der Baujurist zu Handen des Gemeinderates verfasst hat.

Die Budgetierung und Erstellung des Gutachten und Antrags im November 2016 erfolgte auf der Basis des Kostenvoranschlags des Ingenieurbüros. Dabei sind in der Verwaltung folgende Fehler entstanden:

– Rückerstattungen von den Grundeigentümern von CHF 500‘000 wurden im Kreditantrag irrtümlicherweise nochmals abgezogen, obwohl dieser Betrag bereits im Kostenvoranschlag des Ingenieurs abgezogen worden ist.

– Das Honorar des Ingenieurs wurde nicht vollständig übernommen, womit CHF 45‘000 im Gutachten und Antrag fehlten.

– Mehrkosten für Ingenieurleistungen wurden im Vertrag erwähnt, flossen jedoch nicht in den Kreditantrag ein. Dabei handelt es sich um CHF 110‘000.

– Die von Ingenieurbüro deklarierte Kostengenauigkeit von +/- 20% wurde im Gutachten und Antrag nicht berücksichtigt. Dabei hätten zusätzlich CHF 680‘000 im Budget aufgenommen werden sollen.

Die Kosten im Kreditantrag hätten also um rund 1.35 Mio. Franken höher ausgewiesen werden müssen. Die Umstände, die zu diesen Fehlern führten, können aus heutiger Sicht leider nicht mehr nachvollzogen werden.

Bei der Sprechung des Nachtragskredits im November 2018 blieb der Budgetierungsfehler im Kreditantrag leider unbeachtet. Der Nachtragskredit konnte plausibel mit den unvorhergesehenen Mehrkosten aufgrund von baulichen Faktoren begründet werden.

Daher wurde zu diesem Zeitpunkt der Kreditantrag aus dem Jahr 2016 nicht in Frage gestellt. Zudem war es dazumal für das Abschätzen der Endkosten noch zu früh, deshalb wurde die Diskrepanz zwischen der Endprognose des Ingenieurs und jener der Bauverwaltung nicht erkannt.

Kreditanträge ohne Zusammenarbeit mit Ingenieur sind Ausnahme

Die Hauptursache für die Kreditüberschreitung liegt - wie ausgeführt - in dem Gutachten und Antrag zu Handen der Bürgerschaft. Für das Projekt Oberwiesen wurde der Kreditantrag auf Basis des Kostenvoranschlags des Ingenieurs erstellt, jedoch ohne dessen direkten Einbezug.

Dieses Vorgehen ist bei Bauprojekten in Wittenbach grundsätzlich nicht üblich, so wurden beispielsweise die Kreditanträge für das Entwicklungsprojekt im Zentrum und für die Sanierung und Neugestaltung der Grüntalstrasse in enger Zusammenarbeit mit dem Ingenieur verfasst.

Kosten entsprechen dem Wert der Arbeiten

Die Kosten für das Projekt Oberwiesen fallen insgesamt um rund 1.8 Mio. Franken höher aus als der 2016 beantragte Kredit, sie entsprechen jedoch dem Wert der ausgeführten Arbeiten. Dies bestätigte auch eine Abklärung bei einem Baujuristen.

Auch bei einer korrekten Budgetierung wären aufgrund der begründeten und erforderlichen Projektanpassungen (schlechter Baugrund, Anpassung des Retentionsvolumens etc.) Mehrkosten im Rahmen von rund 450‘000 Franken entstanden.

Fazit

Die Kreditüberschreitung ist äusserst ärgerlich und die Gemeindeverwaltung bedauert insbesondere deren Ursache. Der Gemeinderat hält fest, dass die Hauptursache für diese Überschreitung einen einmaligen Charakter ausweist und kein systematisches Problem vorhanden ist.

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