Stadt Winterthur passt Zufahrtsbeschränkung an
Die Zufahrtsbeschränkung für Lastwagen und Gesellschaftswagen im Quartier Breite wurde überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Zur Entlastung des Quartiers Breite verfügte der Stadtrat am 16. September 1965 ein Höchstgewicht von 3,5 Tonnen auf der Breitestrasse, das an der Kreuzung Untere Vogelsangstrasse/Breitestrasse und an der Kreuzung Langgasse/Breitestrasse signalisiert wurde. An der Kreuzung Wylandstrasse/Hochwachtstrasse wurde am 29. November 1985 zusätzlich ein Verbot für Lastwagen und Gesellschaftswagen verfügt.
Die unvollständige Signalisation auf weiteren Zubringerstrassen führte bisher dazu, dass eine Kontrolle von fehlbaren Fahrzeuglenkenden nur eingeschränkt möglich war. Mit der nun vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsanordnung «Anpassung Teilfahrverbot im Quartier Breite» können die Lücken in der Signalisation geschlossen und das Quartier Breite besser vor schwerem Durchgangsverkehr geschützt werden.