Willisau

Willisau LU: Jungbauer schikaniert – Bäuerin kämpft um ihr Recht

Elena Temelkov
Elena Temelkov

Hinterland,

Knatsch in Willisau: Auflagen wurden nicht eingehalten. Ein Jungbauer macht das Zusammenleben mit einer Bäuerin schwer.

Jungbauer
Jungbauer hält Auflagen des Kaufrechtsvertrag nicht ein. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bäuerin unterschrieb einen befristeten Kaufrechtsvertrag mit einem Jungbauer.
  • Die Frau wollte den Vertrag auflösen, weil sich der Jungbauer nicht an die Auflagen hielt.
  • Kürzlich wurde vor Gericht über den Widerruf der Schenkung verhandelt.

Im Jahr 2016 erkrankte in Willisau eine Bäuerin im Alter von 68 Jahren an einer starken Grippe. Um die Frau zu unterstützen, pflegte sie eine Familie aus derselben Gemeinde, wie die Zeitung «Bote» schreibt. Weiter bot die Familie an, dass ihr Sohn sie auf dem Hof unterstützen könne.

Einwilligung für befristeten Kaufrechtsvertrag

Die Bäuerin unterschrieb ein Jahr später einen befristeten Kaufrechtsvertrag, welcher auf den Sohn der Familie lautete. Darin hiess es, sie könne weiter bauern, habe lebenslanges Wohnrecht und Zutritt zu gemeinschaftlichen Räumen, wie die Zeitung schreibt.

Weiter berichtet der «Bote» zum Kaufpreis: «Darin enthalten sind landwirtschaftliche Nutzflächen von 12 Hektaren und das Wohnhaus. Ebenfalls mit inbegriffen sind die Remise plus Scheune und auch der komplette Viehbestand und das Inventar.»

Der Kaufpreis belief sich auf 213'000 Franken und ist somit gleich hoch wie die auf die Liegenschaft eingetragenen Schulden.

Jungbauer hielt sich nicht an Auflagen

Ende 2017 wollte die Frau den Vertrag auflösen. Denn der Jungbauer hielt sich nicht an die Auflagen und machte der Bäuerin das Zusammenleben schwer.

So wurde ihr der Zugang zur Waschküche untersagt. Ebenfalls wurde ihr der Strom oder die Heizung teilweise abgestellt oder die Garagenausfahrt blockiert, schreibt der «Bote». Der Jungbauer habe sie sogar mit dem Auto verfolgt und beschimpft.

Sie ging bis vors Bundesgericht, war jedoch erfolglos. Der Vertrag läuft noch bis Ende dieses Jahres.

Doch was auch von den Gerichten bestätigt wurde, war, dass ein «offensichtliches Missverhältnis» vorliege. Man sei davon ausgegangen, dass eine gemischte Schenkung vereinbart worden war, so der Anwalt der Bäuerin. Diese Schenkung hat sie im August 2020 widerrufen.

Soll das Schenkungsversprechen wiederrufen werden?

Über den Widerruf der Schenkung wird nun verhandelt, wie der «Bote» berichtet. Während der Verhandlung haben beide Parteien ihre Aussagen gemacht. Das Urteil wird schriftlich zugestellt.

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