Fahrverbot gegen Schleichverkehr
Ab 31. Juli 2025 gilt in Ebikon auf drei Strassen ein Fahrverbot von 7 bis 19 Uhr, um den Schleichverkehr zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.

Wie die Gemeinde Ebikon mitteilt, führt die Gemeinde Ebikon ab Donnerstag, 31. Juli 2025, ein Fahrverbot auf der Schachenweidstrasse, Schmidhofstrasse und Obfalken ein.
Es gilt täglich von 7 bis 19 Uhr. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Anwohnende sowie der Zubringerdienst.
Rückstau zu Stosszeiten
Mit dem Fahrverbot will die Gemeinde den Verkehr im Quartier verringern – besonders den Schleichverkehr. Heute wird der motorisierte Individualverkehr auf der Kantonsstrasse K17 beim Kreisel Schachenweid verlangsamt.
Dies betrifft vor allem die Fahrtrichtung Luzern. Zu Stosszeiten entsteht regelmässig Rückstau. Um diesen Stau zu umgehen, fahren einige Verkehrsteilnehmende gezielt über die Schachenweidstrasse.
So entsteht zusätzlicher Schleich- respektive Ausweichverkehr im Quartier. An Spitzentagen ist er besonders während der Hauptverkehrszeiten spürbar. Diese hohe Belastung beeinträchtigt die Lärmsituation und verringert die Verkehrssicherheit entlang der Schachenweidstrasse.
Die Signalisation des Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder erfolgt an drei Standorten: Kreisel Schlössli, Kreisel Schachenweid und Schmiedhofstrasse. Das Fahrverbot tritt in Kraft, sobald die Signale installiert sind. Die Massnahme soll die Qualität im Quartier erhöhen.