Wie die Gemeinde Willisau mitteilt, sind die Schlauchverlege weit vom Wasserbezugsort entfernt und müssen auf den Radius von 400 Meter erweitert werden.
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zapfen Löschwasser aus dem Tank eines ihrer Einsatzfahrzeuge. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zapfen Löschwasser aus dem Tank eines ihrer Einsatzfahrzeuge. Foto: Moritz Frankenberg/dpa - dpa-infocom GmbH
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Der Kanton Luzern hat das Gesetz über den Feuerschutz revidiert, welches per 1. Juli 2022 in Kraft tritt. Darin ist festgehalten, dass an die Kosten der Neuerstellung und Erweiterung sowie an den betrieblichen Unterhalt von Löschwassereinrichtung von den Eigentümern der im Schutzbereich (Radius von 400 Meter) liegenden Gebäude Beiträge verlangt werden können.

Bis anhin galt diese Bestimmung nur auf einem Radius von 100 Meter. Da sich mit heutigen Schlauchverlege- und Tanklöschfahrzeugen als Druckerhöher auch Gebäude, die wesentlich weiter als 100 Meter vom Wasserbezugsort entfernt sind, wirkungsvoll mit Löschwasser geschützt werden können, hat es der Stadtrat als begründet erachtet, die Beitragspflicht auf den neuen Radius von 400 Meter zu erweitern.

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