Stadt Willisau will das öffentliche Fahrwegrecht aufheben
Wie die Gemeinde Willisau berichtet, soll auf Gesuch der Korporation Stadt Willisau das öffentliche Fahrwegrecht aufgehoben werden.

lm Sinne des kantonalen Strassengesetzes (SRL 755) soll auf Gesuch der Korporation Stadt Willisau das öffentliche Fahrwegrecht (beschränkt für die landwirtschaftliche Nutzung), zu Gunsten Allgemeinheit, lastend auf dem Grundstück Nummer 678, GB Willisau-Land, aufgehoben werden.
Die Unterlagen liegen während 20 Tagen, vom 20. Februar 2023 bis 13. März 2023 bei der Stadtkanzlei Willisau zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel beim Stadtrat Willisau einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Personen, Behörden und Amtsstellen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.