Gemeinde Schötz bittet um Entrichtung der Hundesteuer 2022

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Wie die Gemeinde Schötz informiert, sind im Juli 2022 die Hundesteuer zu bezahlen. Neue Hundehalter müssen sich erst registrieren lassen.

Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni 2022 ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer von 120 Franken, für Hofhunde 40 Franken und ausserhalb des Siedlungsgebietes 60 Franken zu entrichten. Die jährlichen Hundesteuern werden im Juli von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.

Als Grundlage für die Rechnungsstellung 2022 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des vergangenen Jahres sowie die nationale Amicus-Datenbank. Die Gemeinde bittet die Hundehalter, Änderungen gegenüber dem Verzeichnis des vergangenen Jahres (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Finanzverwaltung bis zum 24. Juni 2022 telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Der erste Schritt zum Hundehalter

Personen, welche noch nie Hundehalter waren, müssen sich erst durch die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes in der Amicus-Datenbank registrieren lassen. Erst wenn eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf den Halter angemeldet werden. Für diese Ersterfassung ist die Finanzverwaltung Schötz zu kontaktieren.

§7d der Kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden besagt zudem, dass Halter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, der Finanzverwaltung Adress- und Besitzeränderungen innert zehn Tagen zu melden haben. Ebenso müssen sie den Tod eines Hundes melden.

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