

Die Abfallsammelstelle in Egolzwil steht unter Videoüberwachung

An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Egolzwil das Reglement über die Videoüberwachung angenommen. Es trat per 1. Juli 2021 in Kraft.
Die Videoüberwachung dient der Wahrung des Hausrechts, der Verhinderung und Ahndung grober Sachbeschädigungen, erheblicher Verunreinigungen, von Einbrüchen und von Straftaten gegen Leib und Leben sowie der Verhinderung und Ahndung von Widerhandlungen gegen die Abfallentsorgungsvorschriften.
Ab 2022 erfolgt eine Überwachung
Letzteres hat die Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur seit Inkrafttreten des Reglements in Angriff genommen. Die Überwachungskameras wurden noch im Jahr 2021 installiert. Das Areal wird ab Januar 2022 überwacht. Die Infotafel am Tor der Abfallsammelstelle wird derzeit überarbeitet und mit dem Hinweis der Videoüberwachung ergänzt.
Durch die Videoüberwachung kann die Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur kontrollieren, dass nur die Bevölkerung der Gemeinde Egolzwil, welche mit der Grundgebühr einen finanziellen Beitrag an die Abfallsammelstelle leistet, Zugang hat. Auch können Widerhandlungen zukünftig verhindert und geahndet werden.
Meinungen